Erlöschen des Hauses Askanien. 865
der Kurfürsten entgegenzuarbeiten. Am 6. Januar 1423 stellte 1488
zu Presburg Kaiser Sigismund, unter Vorbehalt künftiger feier-
licher Belehnung, Friedrich dem Streitbaren einen Lehenbrief
aus und befahl dem Brandenburger, das Herzogthum Sachsen
zu räumen, dem kaiserlichen Hofrichter Graf Johann von Lupfen,
Landgrafen zu Stulingen, aber, allenfalls selbst mit Gewalt den
neuen Kurfürsten in sein Land einzuführen. Allein Friedrich von
Brandenburg räumte freiwillig, als der neue Kurfürst von
Sachsen ihm 10,000 Schock prager Groschen zu zahlen ver-
sprach. Der Landschaft wurden ihre Freiheiten und Privilegien
feierlich bestätigt. Erich aber wurde von Sigismund mit seiner
Klage an die Kurfürsten gewiesen, die um die nämliche Zeit,
entschlossen die allgemeinen Zuteressen des Reichs gegen die be-
sonderen der Häuser Luxemburg-Habsburg und die undeutsche
Politik des Königs zu vertreten, zu Bingen tagten. Als Preis
dafür, daß Friedrich sich mit ihnen verständigte, wurde er dort
nach ertheilter Zusage, sich wegen der lauenburgischen Ansprüche
der richterlichen Eutscheidung des Königs binnen Jahresfrist zu
unterwerfen, am 17. Januar 1424 in das Kurfürstenkollegium
eingeführt. Aber sehr bald trat er von der Einigung der Kur-
fürsten zurück, da ihm größere Sicherheit und Rettung seiner
böhmischen Besitzungen der Anschluß an den König versprach.
Zu diesem eilte er nach Ungarn und wurde am 1. August 1425
zu Ofen in Ungarn feierlich mit dem Kurfürstenthume, dem
Erzmarschallamte, der Pfalz Allstädt, Grafschaft Brene, Burg-
grafschaft Magdeburg belehnt. Die lauenburgischen Ansprüche
brachte der König aber durch seine Erklärung, daß der angeb-
liche Lehnbrief von 1414, auf den sie sich stützten, ohne sein
Wissen ausgefertigt und gefälscht sei, noch nicht zum Schweigen ;
denn wenn auch das angerufene Fürstengericht nicht zu Stayde
kam, so wendete sich Erich noch an Papst Martin V. (1427),
der die Sache dem Kaiser empfohlen haben soll, und endlich
1) Die Urkunden bei Horn, Friedrich der Streitb., Nr. 266. 267.
Nur Schlos Kalan und Kloster Dobrilugk bebielt sich die Krone Böhmen
vor. Die Bestätigung der Freihciten des Landes bei Horn, Nr. 277.
Die bingener Urkunden, Nr. 286. 287. Wie cs mit dem erschlichenen
erichschen Brieje zugegangen, s. Urk. 324, S. 920—924.
1424
1425