26 Alteste Marken.
nici, #mmalog warein# Die Dunkelheit wird dadurch vermehrt,
daß sich Umfang und Wichtigkeit der Marken. sehr verändern
mußte, wenn spätev durch neue, weiter vorgeschobene Eroberungen
die rückwärts liegenden Marken im den politischen und geogra-
phischen. Hintorgrund traten, den Namen ohne die Sache fort-
behielten oder sich zersplitterten 1).1 7# s
nEbendiefeköniglichenBeamteniyattentauchüber die Be-
folgung der merkwürdigen, später noch von Karl dem Kahlen
bestätigten Verfügung-Karls des Großen zu, wachen, welche,
um zu verhilten, daß den Fel#den des Reiches Waffen zugeführt
würden, vorschreibt, wie weit den Kanfleuten erlaubt sein, solle,
imöstlichen Deutschland ugegen, die Slaven und Avaren hin zu
handelnn Als. Endpunkte dieser Handelsstraßen kommen por:
Bardewik, Schesla# (Schessel: im Lüneburgischen),Magdeburg,
Erfurt, Halaxstadt (Hallstadt unweit Bajuberg), das jetztn#ver-
schollene Bremberg in der Oberpfalz, Regensburg und Lorch#).
!“# Markon im 'späteren Sinne, des Wortes; nämlich jeuseits
der Reichsgrenze gelegene, dem Feinde entrissene und unter
militärische, Verwaltung, gestellten Gebiete sind demnach unter
Karl dem Großen noch keineswegs vorhanden), sondern junter
einer Mark verstand uman zus seiner. Zeit nichts Anderes; als
eine aus altem Reichslande zur, Vertheidigung und Abwehr
feindlicher Einfälle (gebildete Grenzprovinz. Nur in diesem
Sinne ist es also gestattet, Karldem Großen die Einrichtung
eines Marksystems zuzuschreiben, und auch da müssen mancherlei
Verhältnisse noch schwankend und unbestimmt geblieben sein.
Am südlichen Ende der Slavengrenze, gegen Böhmen, bestand
die bairische oder sogenannte Nordmark, deren Vorsteher zu-
Fleich die Grafschaft im Nordgau##hatte) an der. Unterelbe, lag
drei: Markgrafen edie Bewachung der Reichögrenze gegen die
Wenden ob: dem Grafen Hredi zu Bardewik. im Bardengau
II /nr r1n „
1. 1) Stenzel, De dugum derwanor ꝑost zuupon ! u. orig.
et Progressu' (1816), p. 42 i dess: Do warehionum in Germ. potissi-
mum qui sec. nono Kuterw orig. et olficio publ. (1824), wozu noch zu
zu vergleichen: L. Giesebrecht a. a. O. I, 108 und v. beinemann,
Gero (1860), S. 2 -
2).Cgp1tnls.rs.v805.b.ek.Psttz-·Ll.s«.I-133«