Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

Alteste Merlen. Limes Uorabicus. 27 
gegen die Abodriten, dessen Nachfolger währscheinlich sener 
Ekbert war, der als kaiserlicher Sendgraf in Nordalbltgien 
mit Anstalten gegen die Normantten beschäftigt erscheink; dem 
Madalgos zu Schesla und dem Grafen Hatto zu Mägveburg 
gegen die Heveller, Welataben und Wilzen. *# Erst aus'späteri## 
Zeit stammt die sächsische Nordinark) die zu Soltwedel ihren 
Sitz hatke. Wie weit #ttim aber viese Markeinrichtungem auf 
der zwischenliegenden Strecke der slavischen Greize, östbärts bolt 
Whüriugen bestanden, läßt sich nicht iie gleicher Deutlichkeit 
erkennen. Gtenzburgen gegen die Einfälle der Slaven waren 
zar auch hier schon früher errichtet worden,#aus denen!t dan##n 
die Schlösser Saalfeld, Rudolstadt, Kähla), Kirchberg , Dorn- 
burg, Weimar it. a. hervorgingen.! Thüringische Marken aber 
gab · es allem Anschein ttach in dieser Zeit noch'nicht; vielmehr 
schalteten hier mit außerordentlicher Gewält bekleidetet königliche 
Mitzi, denen dann auch natürlich die Befügniß über die Grenz- 
verhältuisse zustand; Praefecti limitis aber, wie sie anderwärts 
vorkommen) werden in Thüringen“ mrgends erwähnt. Ein 
solcher alißerordentlicher königlicher Beamter war jedenfalls der 
Madalgand des Capitulars von 805J der seinen Sitz zu Erfurt 
halte, zu dessen Amtsbezirk aber auch noch Hallstadt gehörtel 
Erst''mit der Zeit mögen aus diesen Königsboten badurch, daß 
Einzelne verselben ihre Herrschaft auch über das angrenzende 
slavische Geblet ausdehnten und es zur Vorhut des deutschen 
Reichslanides machten, Markgrafen geworden sein. Etwas 
Anderes als dieses Verhältniß ist wohl auch nicht gemeink 
wenn bei der Ländertheilung, welche Ladwigder Fromme ün 
Fahre 830 zu Gunsten seiner Söhne traf, bei dem einen Länder- 
theile außer burgundischen, rheinischen und elsassischen Gebieten 
auch der Ducatus Toringubae cum marchis suist aufgezählt 
wird 1); wir kennen weder den Mann, der damals diesen Du- 
dat verwaltete noch auch dessen Befuguisse und Stellung in 
Thüringen: Erst zehn Jahre später neunen uns die fuldaer 
Amnalen den ersten Vorsteher der thlringer Grenzmark mit 
)) Prudentü Treo. Ann., Pertz, 88. I, 435; vergl. Knochen- 
hauer, Gesch. Thüringens, S. 17 ff. 
505 
839
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.