Alteste Merlen. Limes Uorabicus. 27
gegen die Abodriten, dessen Nachfolger währscheinlich sener
Ekbert war, der als kaiserlicher Sendgraf in Nordalbltgien
mit Anstalten gegen die Normantten beschäftigt erscheink; dem
Madalgos zu Schesla und dem Grafen Hatto zu Mägveburg
gegen die Heveller, Welataben und Wilzen. *# Erst aus'späteri##
Zeit stammt die sächsische Nordinark) die zu Soltwedel ihren
Sitz hatke. Wie weit #ttim aber viese Markeinrichtungem auf
der zwischenliegenden Strecke der slavischen Greize, östbärts bolt
Whüriugen bestanden, läßt sich nicht iie gleicher Deutlichkeit
erkennen. Gtenzburgen gegen die Einfälle der Slaven waren
zar auch hier schon früher errichtet worden,#aus denen!t dan##n
die Schlösser Saalfeld, Rudolstadt, Kähla), Kirchberg , Dorn-
burg, Weimar it. a. hervorgingen.! Thüringische Marken aber
gab · es allem Anschein ttach in dieser Zeit noch'nicht; vielmehr
schalteten hier mit außerordentlicher Gewält bekleidetet königliche
Mitzi, denen dann auch natürlich die Befügniß über die Grenz-
verhältuisse zustand; Praefecti limitis aber, wie sie anderwärts
vorkommen) werden in Thüringen“ mrgends erwähnt. Ein
solcher alißerordentlicher königlicher Beamter war jedenfalls der
Madalgand des Capitulars von 805J der seinen Sitz zu Erfurt
halte, zu dessen Amtsbezirk aber auch noch Hallstadt gehörtel
Erst''mit der Zeit mögen aus diesen Königsboten badurch, daß
Einzelne verselben ihre Herrschaft auch über das angrenzende
slavische Geblet ausdehnten und es zur Vorhut des deutschen
Reichslanides machten, Markgrafen geworden sein. Etwas
Anderes als dieses Verhältniß ist wohl auch nicht gemeink
wenn bei der Ländertheilung, welche Ladwigder Fromme ün
Fahre 830 zu Gunsten seiner Söhne traf, bei dem einen Länder-
theile außer burgundischen, rheinischen und elsassischen Gebieten
auch der Ducatus Toringubae cum marchis suist aufgezählt
wird 1); wir kennen weder den Mann, der damals diesen Du-
dat verwaltete noch auch dessen Befuguisse und Stellung in
Thüringen: Erst zehn Jahre später neunen uns die fuldaer
Amnalen den ersten Vorsteher der thlringer Grenzmark mit
)) Prudentü Treo. Ann., Pertz, 88. I, 435; vergl. Knochen-
hauer, Gesch. Thüringens, S. 17 ff.
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