878 Kurfürst Friedrich der Sanftmüthige.
abgetreten, pem von Plauen verblieb davon nichts als der Titel
und die Würde, deren Übertragung auf die Stammbesitzungen
der älteren plauenschen Linie mit der Zeit die Entstehung einer
neuen, freilich nur titularen Burggrafschaft Meißen veranlaßte.
So war auch hier der Schwächere dem Stärkeren unterlegen;
für Sachsen aber beseitigte die Incorporirung der Burggrafschaft,
die den wettinischen Länderbesitz trefflich abrunden half, eine
Quelle vielfacher Mißverhältnisse. 1)
Im October 1431 wurde zu Rotenburg an der Fulda die
alte hessisch-wettinische Erbverbrüderung mit Landgraf Ludwig
von Hessen erneuert. Nur das Kurland Sachsen blieb förm-
lich ausgenommen, weil man „hinterwärtig dem Reiche sich zu
verbrüdern nicht Macht habe“; auch verstattete Sachsens Auf-
nahme der Kaiser wirklich nicht (sie erfolgte erst 1457, die
kaiserliche Genehmigung aber erst weit später). Ludwig ver-
lobte sich damals mit des Kurfürsten Schwester Anna; der
Kurfürst selbst verzichtete auf seine Nechte an Wanfried und
gab Eschwege und Sontra zurück, auf welche schon Friedrich
von Thüringen verzichtet hatte. 2)
Schwieriger dagegen war es für unsere Fürsten mit ihren
Nachbarn in Brandenburg und Franken, den kühn empor-
strebenden Hohenzollern, zu einem guten Einvernehmen zu ge-
langen. Zwar schlossen sie 5. Jannar 1435 auch mit Kurfürst
Friedrich I. von Brandenburg und seinen drei Söhnen Johann
dem Alchymist, Friedrich (mit den eisernen Zähnen) und Al-
brecht Achilles zu Lichtenfels eine Erbeinigung (wobei Herzog
Heinrichs, der noch 1435 14jährig starb, zum letzten Male
gedacht wird), aber noch in demselben Jahre lebte der alte
Zwiespalt wieder auf, als die sächsischen Herzöge dem Erzbischof
Günther von Magdeburg in einer durch die Eingriffe des Raths
in die erzbischöflichen Gerechtsame veranlaßten Fehde Beistand
leisteten und durch die Belagerung von Halle die Stadt Magde-
burg bewogen sich mit Günther zu vertragen. 2) Am 4. Mai
1) Märker, Burggrafthum Meißen, S. 323 ff.
2) Rommel, Gesch. von Hessen II. 285 und Anmerkk. S. 203 u.
247. Annas Aussteuer war 29,000 Gulden.
3) P. Beckers Chronik in Neue Mittheilungen des thüringisch-