Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

Landestheilung von 1485. 407 
recht gesehen, gut gerathen. Die Folge zeigte es leider. Es 
brach dadurch nicht nur des Fürstenhauses Einheit, sondern 
auch des schönen Staates Kraft und Macht in zwei Theile, 
die nie wieder vereinigt worden sind und so vereinzelt dem 
gewaltigen Drange der Umstände und einer gebieterisch sich 
ankündigenden neuen Zeit zum leichtern Spiele wurden. Und 
dies geschah wenige Jahre, nachdem die Dispositio Acbillea die 
Untheilbarkeit der Marken für ewige Zeiten festgesetzt hatte! 
Zwischen den beiden Linien des Hauses Wettin blieb von da 
an eine unvertilgbare Animosität zurück, die nicht die geringste 
von den Ursachen war, welche 62 Jahre später die Katastrophe 
von Mühlberg herbeiführten, und die noch weit über dieselbe 
hinaus fortgewirkt hat, so daß viel von dem, was nun fast 
400 ahre lang das Land, das Volk, die Dynastie getroffen, 
auf dieser schweren Theilung von 1485 steht. Man hältte einen 
ernsten Abschied nehmen dürfen, als am 26. August 1485 das 
Werk zu Leipzig vollbracht war 7). 
Die beiden Haupttheile wurden wieder durch Meißen 
und Thüringen gebildet, letzteres mit den fränkischen und 
vogtländischen Besitzungen. Das Pleisiuer- und Oster-Land, 
dessen politische Existenz von da an ganz aufhört, wurde unter 
beide Fürsten getheilt. Doch wurden, wahrscheinlich um einen 
inneren Krieg viel schwieriger zu machen, einige Amter, die 
mitten im Landesbezirke des einen lagen, dem andern Theile 
zugewiesen. Von den Stiftern wurde das Bisthum Merseburg 
und die Vogtei über Quedlinburg dem meißner Theile, Naum- 
burg= Zeiz dem thüringischen zugewiesen. Von den großen 
schriftsässigen Vasallen kamen die Grafen von Stolberg, Hohen- 
stein, Mansfeld mit Heldrungen, Arnstein, Beichlingen, Leisnig, 
die Herren von Ouerfurt und von Schönburg zu Meißen; 
die von Gleichen, Kirchberg, die reußischen Dynasten zu Thü- 
ringen. Die mächtigen Schwarzburger fielen für ihre vielen 
Güter in beide Portionen; die amtsässigen Vasallen gingen mit 
1) Schon Zeitgenossen sahen das Unheil voraus: Chron. Buchense 
ad a. 1486 (Bericht der deutschen Gesellschaft zu Leipzig 1839): „Timendum 
est, duod divisio adhuc aliquid mali inter principes paritura sit.“ — 
Vergl. v. Langenn, Albrecht, S. 140 ff.
	        
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