408 Haupttheilung zu Leipzig 1485
ihren Amtern. Zum voraus hatte der Kurfürst das Herzog-
thum Sachsen. In Gemeinschaft blieben: das Bisthum Meißen,
Sagan und die bibersteinschen Herrschaften, der Schneeberg mit
dem Neustädtel und alle Bergwerksnutzungen in beiden Ländern,
der Ertrag des Umgeldes (welches in Thüringen nicht erhoben
wurde), das Schutzgeld von den Städten Görlitz, Mühlhausen,
Nordhausen und Erfurt; alle Schulden, Anwartschaften und
Lehensanfälle; die Einlösung des sächsischen Antheils an Treffurt.
Festgesetzt wurde ferner die gegenseitige Erbfolge, Erbhuldigung
und Erbeinigung, eine Summe von 100,000 Gulden, welche
der erhalten sollte, dem Thüringen zufiele, weil Meißen
wegen des Reichthums seiner Städte und der Schönheit seiner
Schlösser für wichtiger und einträglicher gehalten wurde (doch
zahlte Albrecht, als er Meißen wählte, nur die halbe Summe
aus und trat dagegen noch das Amt Jena an Erust ab). Über
die Pfalz Sachsen, die doch vor dem Herzogthum erworben
worden war, die Burngrafschaft Magdeburg und das Grafeu-
geding zu Halle, welche Albrecht mit in die Theilung gezogen
wissen wollte, Ernst aber als Zubehör des Herzogthums Sachsen
betrachtete, wurde weder zu Leipzig noch in dem sogenannten
naumburger Schied vom 25. Juni 1486 etwas ausgemacht
und damit eine Quelle manchen Streites offen gelassen.
Albrecht wählte kraft seines mit 25,000 Gulden be-
zahlten Wahlrechts Meißen zu seinem Antheil, zum großen
Schrecken und Verdruß Ernsts, der dies Land gern für sich
erhalten hätte. So aber mußte er mit der thüringischen Por-
tion zufrieden sein. Kaiser Friedrich ertheilte beiden Fürsten,
24. Februar 1486, zu Frankfurt, bei Gelegenheit der römischen
Königswahl Maximilians, bei welcher Ernst besonders thätig
gewesen war, die Belehnung mit ihren Ländern, bestätigte die
Theilung und erneuerte die Privilegien des Hauses; aber den
Kummer des Kurfürsten Ernst über seine fehlgeschlagene Hoff-
nung und über mehre sich schnell folgende Todesfälle konnte er
freilich aus kaiserlicher Machtvollkommenheit nicht heilen. Ein
Sturz vom Pferde beschleunigte Ernsts frühen Tod im 46.
Jahre seines Lebens, gerade am Jahrestag der Theilung, am
1186 26. August 11186 zu Colditz, nachdem er noch an diesem Tage