Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

Haus der Liudolfinger. 85 
die meisten Theile des sächsischen Landes erstreckte, so ließ sich 
seine Stellung allerdings später mit der der Herzoge vergleichen. 
Als Herzog der östlichen Sachsen bezeichnet ihn geradezu sein 
Sohn Agius in der Biographie seiner Schwester Hathumod, 
der Abtissin von Gandersheim 1). Liudolfs Gemahlin Oda 
war eine Tochter des angesehenen Franken Billing, seine Toch- 
ter Liutgard wurde König Ludwigs des Jüngeren Gemahlin. 
Nach seinem Tode (866) ging die herzogliche Stellung in 
Sachsen auf seinen Sohn Bruno über, der als Gründer von 
Braunschweig gilt und 880 gegen die Normannen blieb. 
In seinen sächsischen Würden folgte ihm sein jüngerer Bru- 
der Otto, der schon im Gau Silthüringen 877 den Comitat 
hatte. Je weniger König Arnulf nach dem verunglückten Zuge 
gegen die Abodriten 889 that, um die aus dem Osten an- 
drängenden Slaven von den sächsischen Gauen abzuwehren, je 
trostloser die Zeit unter seinem Nachfolger, Ludwig dem Kinde, 
wurde, als die Ungarn nach dem Fall des Mährenreiches das 
Land durch unauphörlich sich erneuernde Verhcerungszüge auf 
das schrecklichste heimsuchten, desto bedeutsamer war es für das 
bedrängle Sachsen, daß es an Otto einen kräftigen Beschützer 
besaß, und desto freier mußte sich dessen Gewalt hier entfalten. 
Mochten ihm auch der Titel und die formelle Berechtigung dazu 
fehlen, in Wirklichkeit war er Herzog von Sachsen. Auch 
weit nach Thüringen hinein erstreckte sich sein Einfluß; er be- 
saß die Grafschaft im Eichsfelde; die Stadt Wallhausen, wohl 
auch Nordhausen, Duderstadt und Memleben, die reiche Abtei 
Hersfeld gehörten ihm zu, in der goldenen Aue und am Kyff- 
häuser standen seine Burgen, und als Burchard, der Markgraf 
von Thüringen, 908 gegen die Ungarn gefallen war (s. o.), so dehnte 
Otto, nach dem königlichen Jüngling wenig fragend, eigenmächtig, 
wie es scheint, seine Herrschaft über ganz Thüringen aus. Eine 
förmliche Ubertragung der thüringischen Mark oder einer her- 
zoglichen Stellung in Thüringen, sei es durch den König, sei 
es durch das Volk, ist nicht nachzuweisen; sie fiel ihm aber 
in Folge seines hervorragenden Einflusses von selbst zu. 
1) Pertz, Mon. S8S. IV, 167 und ebenso Hhrothsuitha, Carmen 
de primord. coenob. Gandersheim., ib. p. 306. 
37 
877 
889 
908
	        
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