Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

1522 
1524 
472 Sturz des Reichsregiments. 
cember 1522, auf welchem die schon 1512 besprochene An- 
ordnung der 10 Reichskreise und ihrer Hauptleute zur Voll- 
ziehung kam (wobei der Kurfürst von Sachsen für den ober- 
sächsischen Kreis nicht wohl übergangen werden konnte), von 
neuem auf die Vollziehung des wormser Edicts, aber die Reichs- 
stände lehnten dieselbe ebenfalls ab, forderten vielmehr die Be- 
rufung eines Koncils auf deutschem Boden, und selbst gegen 
den Beschluß, sich bei dem sächsischen Kurfürsten zu verwenden, 
daß in Religionssachen nichts Neues geschrieben, gedruckt und 
gethan werden solle, protestirte dessen Gesandter, Philipp von 
Feilitzsch, feierlich mit der Erklärung, „sein Fürst könne sich 
durch diesen Beschluß nicht gebunden erachten“. Desto nach- 
drücklicher gedachte auf dem neuen Reichstage zu Nürnberg 
(März 1524) Clemens VII. durch seinen Legat Campeggio 
die Vollziehung des wormser Spruches durchzusetzen. Aber 
auch hier beharrten die Stände auf der Zusammenberufung 
eines allgemeinen freien Conciliums in Deutschland, und blieben 
bei dem vorigen Schlusse, sowie der sächsische Gesandte bei seiner 
früheren Protestation. Nur um so bitterer wurde die Stim- 
mung des Kaisers und seiner Anhänger gegen Kurfürst Frie- 
drich; Drohungen ließen sich hören, der Schwäbische Bund 
werde sich gegen ihn wenden, weil er Luther beschütze trotz 
Kaiser und Papst; als selbst Georg wohlmeinend warnte, schrieb 
Planitz: „er wird schließlich selbst die Kur au sich bringen, 
trotz aller Freundschaft"“. Und jetzt brach auch das Reichs- 
regiment zusammen; die Städte, die Ritterschaft kehrten sich 
von ihm ab, nach der Gewaltthat gegen Sickingen schwand sein 
Ansehen, die meisten Fürsten riefen ihre Gesandten ab, auch 
Herzog Georg weigerte sich seine Stelle darin einzunehmen. 
Nach Eßlingen verlegt erhielt es eine Gestalt, die es aus einer 
Schutzwehr der Reichsverfassung in ein Werkzeug des Kaisers 
verwandelte. Karls Zweck war erreicht. Tief gekränkt und 
körperlich leidend verließ Friedrich Febrnar 1524 Nürnberg, 
nachdem er das Werk, für das er sein Leben lang gearbeitet, 
noch am Ende seiner Tage hatte scheitern sehen. Kaum war 
dem Kaiser dieser Schlag gelungen, so ließ er durch seinen 
Gesandten Hannart ihm das Verlöbniß seines Neffen mit der
	        
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