1627
484 Kurfürst Johann der Beständige.
beiderlei Gestalt einzuführen. Mecklenburg und Pommern
(dessen Herzog Barnim eine Zeit lang Ehrenrector der witten-
berger Universität gewesen) hatten dasselbe gethau. Auch einige
braunschweigische Anien traten der neuen Lehre bei, von aus-
wärtigen Reichen Dänemark und Schweden, wo sie schon jetzt
großen Anhang und bald (1527) öffentliche und um so bleiben-
dere Anerkennung fand, weil man das Bestehen der Dynastie
und der Verfassung zum Theil an die Reformation geknüpft
hatte. Und die so in und um Deutschland verbreitete Refor-
mation, die überall lang gefühlten Bedürfnissen entgegenkam
und leider auch manchem Eigennutze schmeichelte, ließ noch gar
keine Ländergrenzen errathen, wo sie aufhören könne!
Glücklich hatte die Reformation die Krisis des Bauern-
krieges bestanden; unverrückt hielt Luther nach wie vor auf
dem Grunde des Evangeliums fest. Aber die natürliche
Neaction, welche nach Bewältigung des Aufruhrs nicht aus-
bleiben konnte, ließ jetzt den altgläubigen Fürsten den Zeitpunkt
gekommen scheinen, wo man auch gegen die NReformation, die
ihnen als die unzweifelhafte Wurzel der ganzen Empörung galt,
mit energischen Maßregeln vorschreiten müsse. Dies war vor
allen Herzog Georgs Ansicht; er hoffte jetzt nicht nur auf
seinen Vetter, den Kurfürsten, den Einfluß auszuüben, den ihm
trotz wiederholter Versuche Friedrichs des Weisen geistige Über-
legenheit nie eingeräumt hatte, sondern auch auf den jungen
Landgrafen vermöge der natürlichen Auctorität als dessen
Schwiegervater bestimmend einzuwirken. Da ist es eben das
große Verdienst Johanns, daß er ebenso dem Andringen der
Neaction beharrlichen Widerstand zu leisten als auch auf der
andern Seite das allzurasche Feuer des Landgrafen Philipp zu
mäßigen verstand. Als Georg nach dem Falle von Mühlhausen
weitere Maßregeln gegen die Bauern mit seinen Verbündeten
verabredete, unternahm er den ersten Angriff, drang in den
Kurfürsten, Luthern zu verfolgen, warnte seinen Schwiegersohn,
sich der Sache desselben anhängig zu machen. Ihre Antwort:
„daß sie der lutherischen Handlung nur insoweit auhingen, als
sie mit dem Evangelium übereinstimme, daß ihnen dieses aus-
zurotten weder gebühre noch möglich sei, daß es ihnen aber