Schmalkaldischer Bund. 503
kursächsischen Vlcarials vorbengen wollte, felerlich protesilren
und ermuthigte dadurch auch die baherischen Herzöge, derselben,
wenn auch aus ganz anderen Motivent, hre Zustimmung zu
versagen 7.
Daß die bis zum 15. April gegebene Frist nichts anders
heiße, als daß dann mit dem Frühling der Kaiser den Krieg
beginnen werde, glaubten die Stände beider Parteien, und
darum galt es nun kräftigere Maßregeln. Schon auf der
Durchreise durch Nürnberg handelte Johann deshalb mit dem
Magistrate, Philipp mit den Straßburgern, Zürchern und
Bernern. Jetzt hielt selbst Luther einen Vertheldigungskrieg
nicht mehr für Aufruhr, sondern für erlaubte Nothwehr. Diese
üÜberzeugung belebte auch den für den 22. December 1530
nach Schmalkalden ausgeschricbenen Convent, wo außer Johann
von Sachsen und Philipp von Hessen, Ernst von Braunschweig,
Wolfgang von Aunhalt, die Grafen von Mansfeld in Person,
zwei Fürsten aber und 15 Städte durch Gesandte gegenwärtiz
waren. Von der Gefahr waren zwar alle gleich sehr über-
zeugt; obschon aber jetzt Sachsen selbst ein Vertheidigungs-
bündniß auch wider den Kalser beantragte, da sich die Gegen-
partei des kaiserlichen Namens bedieue, so scheiterte doch auch
dies Mal der förmliche Abschluß an dem Widerspruch einiger
Anderen. Man beschloß, bloß den Kaiser zu ersuchen, den
Schritten des Reichsfiscals in Sachen der Religion Einhalt zu
thun, und eine Appellation gegen den Reichsabschied nebst einer
Apologie ihres Betragens an alle auswärtigen Höfe zu schicken.
So hoffte man sich auch der Hilfe fremder Mächte zu ver-
sichern. Auch liefen nach einigen Monaten Schreiben der
Könige von Frankreich und England ein, ja von dem letztern
sogar ein Theolog als Emissär an den kurfürstlichen Hof,
wahrscheinlich um sich durch Augenschein von der Lage der
Sachen zu unterrichten )). Solche Verhandlungen mit dem
1) Anfangs sollte der Kurfürst von Sachsen ganz von der Wahl
ausgeschlossen werden. Der Papst hatte zu beliebigem Gebrauch für den
Kaiser gleich zwei Bullen geschickt, durch deren eine Johann als Kcctzer
und Gebannter zur Wahl nicht zugelassen, die andere, wodurch er für
dies Mal doch zugelassen werden sollte.
2) Die zur Mittheilung an die auswärtigen Höfe bestimmte Schrift