Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

510 Kurfürst Johann Friedrich der Großmüthige. 
Pappenheim nachgesuchte: Belehnung schlug auch ihm der Kaiser 
ab, dagegen wurde er vom. Bischofe von Bamberg, als Laud- 
hofamt, mit dem bambergischen. Marschallamt belehnt. Mit 
diesem Amte waren durch freiwillige Auftragung gewisse Be- 
sitzungen in Sachsen, Wittenberg, Mühlberg, Trebitz (Düben) 
und einige Dörfer verbunden. Das Lehen vergaben die- Kur- 
fürsten bis 1728 gewöhnlich an die Familie Ebenett undespäter 
an, die Herren von Ostheim 1). Den Anfang seiner Regierung 
bezeichnete Johann Friedrich nach eingenommenen Huldigungen 
durch manche weise Regentenhandlung. Die Einkünfte seiner 
Universität (deren Rector magnisicentissimus Herzog Johann 
Ernst. 1534 wurde) und der Professoren, wurden durch die 
Renten einiger Klöster sehr verbessert, und: 1537 ihr auch die 
Erbgerichte oder die Jurisdiction in ihren Dörfern verliehen. 
Da die Einkünfte der Stiftskirche nur 2561 Gülden betrugen, 
der Bedarf sich aber auf 3795 belief, so, mußten die Klöster 
Johann Friedrichs in Sachsen, Thüringen und Meißen noch 
1900 Gülden zahlen. Wichtiger: als mehre Landtagsverhand- 
lungen zu. Torgan und Jena, wo zum ersten Mal auf 5 Jahre 
der. Viehzoll verwilligt wurde, war die auf Antrag der Stände 
erneuerte Kirchenvisitation, weil die vorige ihre Geschäfte nicht 
ganz vollendet hatte, auch wohl bei der Neuheit der Sache 
nicht oft genug Revision gehalten werden konnte. Man setzte 
den Superintendenten zu diesem Behuf sogenannte Executoren 
zur Seite. Zu Gera machten die Reußen Schwierigkeit, weil 
sie auf kaiserlichen Befehl beim alten Glauben beharren müßten, 
und in Zwickau wurde verordnet, daß, wer das Abendmahl 
nicht in beiderlei Gestalt nehmen würde, zu keiner Gevatter- 
schaft zugelassen werden solle. Jetzt wurden die Messen, wo 
sie etwa noch bräuchlich waren, gänzlich abgeschafft, den noch 
vorhandenen Mönchen und Nonnen die neue Lehre anempfohlen 
und untersagt, Novizen anzunehmen. Die Unterhaltung der 
Geistlichen, da so viel Renten und Gefälle mit den Messen 
1) Weisse (III, 110) bringt in Erinnerung, daß die Kurfürsten 
Deutschlands dasselbe Amt, das sie als Erzamt beim Kaiser hatten, auch 
als Landhofamt beim Bischofe von Bamberg bekleideten. Wann Sachsen 
dies Amt beim bamberger Stift erhielt, sei unbekannt.
	        
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