510 Kurfürst Johann Friedrich der Großmüthige.
Pappenheim nachgesuchte: Belehnung schlug auch ihm der Kaiser
ab, dagegen wurde er vom. Bischofe von Bamberg, als Laud-
hofamt, mit dem bambergischen. Marschallamt belehnt. Mit
diesem Amte waren durch freiwillige Auftragung gewisse Be-
sitzungen in Sachsen, Wittenberg, Mühlberg, Trebitz (Düben)
und einige Dörfer verbunden. Das Lehen vergaben die- Kur-
fürsten bis 1728 gewöhnlich an die Familie Ebenett undespäter
an, die Herren von Ostheim 1). Den Anfang seiner Regierung
bezeichnete Johann Friedrich nach eingenommenen Huldigungen
durch manche weise Regentenhandlung. Die Einkünfte seiner
Universität (deren Rector magnisicentissimus Herzog Johann
Ernst. 1534 wurde) und der Professoren, wurden durch die
Renten einiger Klöster sehr verbessert, und: 1537 ihr auch die
Erbgerichte oder die Jurisdiction in ihren Dörfern verliehen.
Da die Einkünfte der Stiftskirche nur 2561 Gülden betrugen,
der Bedarf sich aber auf 3795 belief, so, mußten die Klöster
Johann Friedrichs in Sachsen, Thüringen und Meißen noch
1900 Gülden zahlen. Wichtiger: als mehre Landtagsverhand-
lungen zu. Torgan und Jena, wo zum ersten Mal auf 5 Jahre
der. Viehzoll verwilligt wurde, war die auf Antrag der Stände
erneuerte Kirchenvisitation, weil die vorige ihre Geschäfte nicht
ganz vollendet hatte, auch wohl bei der Neuheit der Sache
nicht oft genug Revision gehalten werden konnte. Man setzte
den Superintendenten zu diesem Behuf sogenannte Executoren
zur Seite. Zu Gera machten die Reußen Schwierigkeit, weil
sie auf kaiserlichen Befehl beim alten Glauben beharren müßten,
und in Zwickau wurde verordnet, daß, wer das Abendmahl
nicht in beiderlei Gestalt nehmen würde, zu keiner Gevatter-
schaft zugelassen werden solle. Jetzt wurden die Messen, wo
sie etwa noch bräuchlich waren, gänzlich abgeschafft, den noch
vorhandenen Mönchen und Nonnen die neue Lehre anempfohlen
und untersagt, Novizen anzunehmen. Die Unterhaltung der
Geistlichen, da so viel Renten und Gefälle mit den Messen
1) Weisse (III, 110) bringt in Erinnerung, daß die Kurfürsten
Deutschlands dasselbe Amt, das sie als Erzamt beim Kaiser hatten, auch
als Landhofamt beim Bischofe von Bamberg bekleideten. Wann Sachsen
dies Amt beim bamberger Stift erhielt, sei unbekannt.