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518 Stellung des Kaisers.
licher Gegenwart Johann Friedrichs und Philipps auf 15 Monate
zu Stande. Binnen dieser Zeit sollte auf einem zu berufenden
Reichstage ein Ausschuß von Theologen und Laicn ernannt
werden, um „auf eine löbliche christliche Vereinigung zu han-
deln“. Zum ersten Male, daß man auf eine andere Weise
als durch ein Koncil eine Verständigung zu erreichen versuchte,
zur größten Bestürzung der römischen Kurie; auch nahm der
Kaiser, da die Türkengefahr vorübergegangen, Anstand, den
frankfurter Vergleich zu bestätigen; er ratificirte vielmehr nun
am 20. März 1539 zu Toledo den Bundesvertrag der christ-
lichen Einigung, den ihm Held nach Spanien gebracht hatte,
und versprach nicht nur den vierten Theil der Kosten mit
Ferdinand zusammen zu tragen, sondern legte auch gleich
50000 Fl. in die Vorrathskasse des Bundes nieder 1). Aber
nicht lange, so gerieth der Kaiser von anderer Seite in eine
neue Verwickelung, die ihn doch wieder einzulenken nöthigte,
indem die Stände des Herzogthums Geldern, im Widerspruch
gegen die behaupteten Ansprüche des Hauses Osterreich zum
Erben ihres kinderlosen Herzogs Karl, den Schwager des
sächsischen Kurfürsten, den jungen Herzog Wilhelm von Cleve,
zu ihrem Herzog beriefen, so daß dieser nach Karls von Gel-
dern (1538) und seines eigenen Vaters Tode (1539) eines der
schönsten und ausgedehntesten Reichsgebiete beherrschte, Länder,
auf welche Johann Friedrich kraft seines Ehevertrags Eventual-=
ansprüche behauptete und nöthigenfalls mit Hilfe des schmal-
kaldischen Bundes durchsetzen konnte. Dies führte dazu, daß
der Kaiser, wie es der von ihm verworfene frankfurter Anstand
forderte, die Dinge doch noch einmal auf den Weg des Ver-
gleichs brachte. Es folgten die drei Religionsgespräche zu
Hagenau (1540), zu Worms und — während des Reichs-
tags — zu Regensburg (1541). Aber die anfängliche, vom
Kaiser dringend gewünschte Aussicht, dort auf Grund des soge-
nannten regensburger Interims zu einer Ausgleichung zu ge-
langen, scheiterte ebenso an der Unnachgiebigkeit Joham Frie-
drichs, der, voll Mißtrauen wegen der cleveschen Sache, gar
1) Stumpf, Polit. Gesch. von Bayern, der die kaiserliche Bestäti-
gung beibringt lI, 219 und Nr. XVI.