Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

Die wittenberger Kapitulation. 549 
es ihm viel vortheilhafter war den Kurfürsten als Gefangenen 
zu haben als ihn zu tödten, und selbst Moritz konnte dieses 
Außerste nicht wünschen, wenn noch ein Tropfen wettinisch Blut 
in ihm floß. Johann Friedrich, der mit großem Muthe das 
Urtheil 1) anhörte und schon davon allein den Beinamen des 
Großmüthigen sich verdient hätte, ging am 19. Mai die für 
Sachsens Geschichte so folgenreiche wittenberger Kapitu- 
lation ein: Johann Friedrich (schon nicht mehr Kurfürst, 
sondern der Altere von Sachsen genannt) verzichtet für sich 
und seine Nachkommen auf alle Ansprüche an das Kurfürsten- 
haus ?); übergiebt Wittenberg und Gotha; setzt Markgraf 
Albrecht von Brandenburg ohne Lösegeld in Freiheit; verbleibt 
als Gefangener nach Belieben des Kaisers entweder an dessen 
Hofe oder an dem Philipps von Spanien; verzichtet auf alle 
Rechte aun Magdeburg, Halberstadt und Halle; erkennt das 
Reichskammergericht an; thut den Feinden des Kaisers und 
römischen Königs keinen Vorschub und verspricht anzunehmen, 
was der Kaiser auf künftigen Reichstagen mit den Ständen 
verordnen wird. Die „confiscirten“ Güter Johann Friedrichs 
werden vom Kaiser au König Nerdinand und Herzog Moritz 
vergabt, von Moritz aber den Kindern Johann Friedrichs 
50000 Gulden (zu 21 Gr.) jährlichen Einkommens und zur 
Aufbringung dieser Summe die Amter beziehentlich Städte 
oder Schlösser Gerstungen, Eisenach, Wartburg, Kreuzburg, 
Eisenach, Tenneberg, Waltershausen, Leuchtenberg, Roda, Orla- 
münde, Gotha (jedoch nach Zerstörung der Festungswerke), 
Jena, Capellendorf, Roßla, Weimar, Wachsenburg, Doruburg, 
Camburg, Buttslädt, Buttelstädt, Arushaugk, Weida und Zie- 
genrück, die Herrschaft Saalfeld und eine Anzahl Klöster über- 
geben. Die Abtragung der ältern Schulden übernimmt Moritz. 
Johann Eunst, des gewesenen Kurfürsten Bruder, behält zwar 
1) Wie erzählt wird, spielte er eben mit Ernst von Grubenhagen 
Schach und sagte nach Anhörung des Urtheils: „pergamus!“ Müller, 
Sächs. Annalen, S. 106. 
2) Adam Fr. Glasey (Kern der Geschichte des Hauses Sachsen 
[Nüruberg 1753, 4° III, 832 — 841) hat diesen Vertrag, der sehr oft 
gedruckt ist.
	        
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