550 Die wittenberger Kapitulation.
Köburg, tritt aber das Amt Königsberg an Albrecht von Bran-
denburg ub und erhält statt 14000 nur 7000 Gulden Pension.
Alle Kriegsgefangenen werden wechselseitig losgelassen. Von
der allgemteinen Amnestie soll nur Graf Albrecht von Mans-
feld, der Graf von Beichlingen, der Rheingraf, die von Recke-
todt und Thumshirn ausgenomme sein, die noch einen schwachen
Versuch gemacht hatten, ven Krieg in Niedersachsen fortzusetzen.
Dies waren die Häuptßunkte jener wichtigen Kapitulation in
Biesteritz vor Wittenberg; welche nicht allein den Ländermu-
fantz des sächsischen Hauses verminderte — indem Mehrrs, wie
das Herzogthum Sagan 1), die Erwerbungen, welche kurz vor-
her der gewesene Kurfürst in den magdeburgischen und halber-
städtischen Stiftern gemacht hatte, und die im Vogtlande ge-
legenen böhmischen Lehen, Plauen, Pausa, Voigtsberg, Olsnitz,
Adorf;) Schöneck, Neukirchen, Mühltruff ?) von Sachsen weg-
kamen —, sondern auch den Besitzstand beider Linien, wie er
durch die Theilung von 1485 festgestellt worden, ganz ver-
änderte. Da die drei Söhne Johann Friedrichs ihre neuen
Besitzungen vom Kaiser von neuem zu Lehen nehmen mußten,
so entstand damit ein neues Fürstenthum unter sächsischen
Herzögen von der ältern Linie. Die Söhne hatten des Vaters
Schuld zu büßen, den wahrlich nicht unverschuldet traf ihn
dieses Unglück. In den Religionsverhältnissen wurde für's
erste nichts verändert, als daß der Eiferer Amsdorf im Bis-
thüume Naumburg dem ehemals vom Stifte gewählten Julius
Pflug weichen mußte. Zu einer Anerkennung des tridentini-
schem Koncils war Johann Friedrich trotz seines Unglückes nie
zu bewegen. Was hatte er noch zu verlieren als seine reli-
gisse Überzeugung? umd diese wenigstens wollte er aus dem
großen Schiffbruche seines Glückes sich gerettet haben. Für das
Abgetretene gab Johann Friedrich seinem Vetter (1. Jumi)
1) Dieses gab Moritz 1541 für Eilenburg, Colditz und Leißnig hin.
2) Mit diesen böhmischen Lehenstücken belehnte Ferdinand seinen Ober-
kanzler, Titularburggrafen von Meißen Heinrich V., doch unter Vor-
behalt der Mitbelehnschaft von Moritz und seinem jüngern Bruder August.
Damals zog auch Böhmen die Lehensherrlichkeit Üüber die reußischen Herr-
schaftem Gera, Burg, Lobenstein, Schleiz, Greiz an sich, die bisher sächsische
Lehen gewesen waren.