Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

550 Die wittenberger Kapitulation. 
Köburg, tritt aber das Amt Königsberg an Albrecht von Bran- 
denburg ub und erhält statt 14000 nur 7000 Gulden Pension. 
Alle Kriegsgefangenen werden wechselseitig losgelassen. Von 
der allgemteinen Amnestie soll nur Graf Albrecht von Mans- 
feld, der Graf von Beichlingen, der Rheingraf, die von Recke- 
todt und Thumshirn ausgenomme sein, die noch einen schwachen 
Versuch gemacht hatten, ven Krieg in Niedersachsen fortzusetzen. 
Dies waren die Häuptßunkte jener wichtigen Kapitulation in 
Biesteritz vor Wittenberg; welche nicht allein den Ländermu- 
fantz des sächsischen Hauses verminderte — indem Mehrrs, wie 
das Herzogthum Sagan 1), die Erwerbungen, welche kurz vor- 
her der gewesene Kurfürst in den magdeburgischen und halber- 
städtischen Stiftern gemacht hatte, und die im Vogtlande ge- 
legenen böhmischen Lehen, Plauen, Pausa, Voigtsberg, Olsnitz, 
Adorf;) Schöneck, Neukirchen, Mühltruff ?) von Sachsen weg- 
kamen —, sondern auch den Besitzstand beider Linien, wie er 
durch die Theilung von 1485 festgestellt worden, ganz ver- 
änderte. Da die drei Söhne Johann Friedrichs ihre neuen 
Besitzungen vom Kaiser von neuem zu Lehen nehmen mußten, 
so entstand damit ein neues Fürstenthum unter sächsischen 
Herzögen von der ältern Linie. Die Söhne hatten des Vaters 
Schuld zu büßen, den wahrlich nicht unverschuldet traf ihn 
dieses Unglück. In den Religionsverhältnissen wurde für's 
erste nichts verändert, als daß der Eiferer Amsdorf im Bis- 
thüume Naumburg dem ehemals vom Stifte gewählten Julius 
Pflug weichen mußte. Zu einer Anerkennung des tridentini- 
schem Koncils war Johann Friedrich trotz seines Unglückes nie 
zu bewegen. Was hatte er noch zu verlieren als seine reli- 
gisse Überzeugung? umd diese wenigstens wollte er aus dem 
großen Schiffbruche seines Glückes sich gerettet haben. Für das 
Abgetretene gab Johann Friedrich seinem Vetter (1. Jumi) 
1) Dieses gab Moritz 1541 für Eilenburg, Colditz und Leißnig hin. 
2) Mit diesen böhmischen Lehenstücken belehnte Ferdinand seinen Ober- 
kanzler, Titularburggrafen von Meißen Heinrich V., doch unter Vor- 
behalt der Mitbelehnschaft von Moritz und seinem jüngern Bruder August. 
Damals zog auch Böhmen die Lehensherrlichkeit Üüber die reußischen Herr- 
schaftem Gera, Burg, Lobenstein, Schleiz, Greiz an sich, die bisher sächsische 
Lehen gewesen waren.
	        
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