Herzog Albrecht der Beherzte. 555
vor sich, wahrscheinlich um die Rückforderung der auf 52600
Gulden berechneten Kosten zu umgehen #).
Solche Erfährungen und die Beschwerden seiner Stände
über die vielen Kriege ihres Herrn hätten den Herzog lauer
gegen das Erzhaus machen sollen. Allein seine Anhänglichkeit
war unerschütterlich und er äußerte später einmal gegen seine
Räthe: „Ich wollte, daß all' mein Land und Gut zu Geld
gemacht wären, ich wollte meinem Herrn Kaiser Maximilian
solche Dienste thun, daß man 1000 Jahre davon sollte zu
sagen und zu schreiben haben“; oder: „es wäre besser, daß
alle Fürsten zu Sachsen nach Brod gingen, denn ein römischer
König“. So hielten ihn auch die Vorstellungen seiner Räthe
und Stände zu Dresden nicht ab, dem ihm persönlich befreun-
deten römischen König Maximilian zu Hilfe zu ziehen, als dieser
am F. Febrnar 1488 von den Bürgern von Brügge trenloser-
weise gefangen genommen wurde, bis er durch einen harten
Vergleich mit den ihm feindseligen Städten Gent, Brügge und
Ypern (16. Mai) sich wieder lösete; sein 17jähriger Sohn
Georg sollte unter Beistand des Kanzlers Sig. Pflug und
ellicher Räthe in seiner Abwesenheit die Regierung führen.
Diesmal griff der alte Kaiser selbst zu den Waffen, und Herzog
Albrecht zog ihm mit Mannschaft zu, bemächtigte sich des wich-
tigen Damme und wurde vom Kaiser, der bald wieder um-
kehrte, als allgemeiner Statthalter in den Niederlanden zurück-
gelassen, 1489. Seine Lage war, bei der Verbindung der
Hecks, seiner Gegner, namentlich Philipps von Cleve und
Franzens von Broderode mit Frankreich und der Unzuverlässig-
keit der Kabbeljauwer, denen sich Maximilian angeschlossen
hatte, bei der Macht und dem Reichthum der Städte, ihrem
hartnäckigen Eigensinne auf ihre Pririlegien und Freiheiten,
und bei dem eigenen Geldmangel keineswegs glänzend; aber
mit dem tapfern Schwerte in der Hand wußte er Ruhe und
Friedensverträge zu erzwingen, die Parteien auszusöhnen. Die
Niederländer naunten ihn den sächsischen Roland; mit der Ein-
nahme von Brüssel vollendete er 1489 die Unterwerfung von
1) v. Langenn, Albrecht, S. 151—176 u. Wilwolt v. Schaum-
burg a. a. O., S. 72 ff.
1488
1489