Herzog Heinrich der Fromme. 573
Stammes, mit Schild und Helm begraben worden. Dadurch
fielen diese schönen Güter als eröffnete Lehen an das alberti-
nische Sachsen, wie ein Abschiedsgeschenk dem scheidenden Georg
oder ein Willkommen dem neuen Herrn, der nun mit seinem
kleinen Lindchen oder den Amtern Freiberg und Wolkenstein
das ganze albertinische Herzogthum verband.
––—.
Der neue Herzog des ganzen Landes und nun Haupt der
albertinischen Linie, Heinrich (geboren 1473), war schon zu be-
jahrt und seinem ganzen Wesen nach zu träge, um sich den
neuen, schweren Pflichten mit dem Eifer zu unterziehen, den
der Zustand Sachsens damals forderte. Die Mehrzahl seiner
neuen Unterthauen war der Reformation geueigt, vielleicht schon
heimlich zugethan; Viele, die bisher Georg zu Gefallen der
alten Lehre treu geblieben waren, wendeten sich jetzt eilfertig
der neuen zu; dagegen waren Geistlichkeit und Adel ihr größern-
theils noch abgeneigt. Der Bischof von Meißen, Johann (von
Maltitz), bat den Herzog dringend, in Kirchensachen nichts zu
ändern, und schickte dem Herzog ein Buch: „Eine gemeine christ-
liche Lehr in Artikeln, die einem jeden Christen zu wissen von-
nöthen“, worin er die Grundsätze der Reformatoren mit denen
der katholischen Kirche zu vereinigen suchte. Da unn der Kur-
fürst von Sachsen fast in allen Dingen längst das Orakel Hein-
richs war, und dieser wieder seine Theologen in solchen Dingen
stets befragte, so erllärten diese letzteren dies „meißnische
Pfassengedicht“ mit ihren Federn ausgeschmückt schlechthin für
verwerflich. 1) Eine Reform der Kirche war aber schon darum
unumgänglich, weil wenigstens 300 Predigerstellen, wozu sich
keine katholischen Lehrer mehr fanden, unbesetzt geblieben waren,
weil die meisten Klöster schon von ihren Bewohnern verlassen
waren und, auf die bekannte Gesinnung des Fürsten vertrauend,
wahrscheinlich das Volk selbst dazu Anstalt gemacht haben würde.
Johann von Meißen mochte natürlich seine guten Gründe haben
gegen eine Reformation zu sprechen, da allein die 47 Altäre
1) Seckendorf III, 215. 216.