606 Moritz' Bündniß mit Frankreich.
im tiefsten Geheimniß nach Deutschland, worauf Moritz seine
Verbündeten, Anfang October 1551, zu einer Berathung auf
sein Jagdschloß Lochau einlud, und hier drang er, gewitzigt durch
die Erfahrungen des. schmalkaldischen Krieges, gegen den Mark-
grafen Hans, der mit eigensinniger Hartnäckigkeit au seinem
ursprünglichen Gedanken einer bloßen Defensivallianz festhielt,
auf schnelle und entscheidende Maßregeln, da nur durch Über-
raschung und Energie die Besiegung des überlegenen Feindes
gelingen könne; vor allem müsse dem Kaiser durch einen kühnen
Schlag „die Reputation im Reiche abgezogen werden“; es
wurde beschlossen, im nächsten Frühjahr anzugreifen. Zu Fried-
walde in Hessen wurde hierauf am 5. October das Schutz-
und Trutz-Bündniß mit Frankreich abgeschlossen,durch welches
der König die Erwerbungen, welche Moritz im letzten Kriege
gemacht hatte, anerkannte und auf die Dauer des Krieges
monatlich 60000 Thaler, zu dessen Vorbereitung 240000 Thaler
zu zahlen versprach, wogegen er die zum Reiche geh##rigen Stüdte,
in denen nicht deutsch gesprochen werde, Cambrai, Metz, Toul
und Verdun besetzen und mit Vorbehalt der Reichörechte als
Vicar des römischen Reichs behalten dürfen solle. Auch Joham
Friedrichs Freilassung solle bewirkt werden, falls seine Söhne
dem Bunde beiträten 110. Am 15. Janar 1552 empfingen
Markgraf Albrecht und Sebastian Schärtlin zu Chambord.die
Bestätigung des Vertrags durch den König.
Schweren Vorwurf hat wegen dieser Preisgabe deutschen
Landes an den Erbfeind unserer. Nation die Nachwelt gegen
Moritz erhoben und welcher Deutsche sollte sie nicht heute noch
bitter beklagen? Aber in weniger ungünstigem Lichte mochte
sie den Zeitgenossen erscheinen. Waren nicht schon viel größerc
Gebiete, die Niederlande, die Schweiz dem Neiche entfremdet
worden, hatte nicht der Kaiser selbst Utrecht und Lüttich von
demselben losgerissen, während jene Städte doch im Reichs-
verbande verbleiben sollten? Was aber die Hauptsache war:
Keinem der Verschworenen kam es in den Sim, daß die Macht,
gegen die sie sich verschworen, eine deutsche, ihr Träger das
1) Recucil de truités de puiz etc. (Amsterdam und Haag) II, 258
bis 201. Aus ihm bei Dn Mont IV, 3. p. 31.