634 Inneres 1485 — 1553.
so ist auch auf diesem des Kurfürsten Moritz unermüdliche
Thätigkeit wahrzunehmen und sicher würde bei längerem Leben
er auch nach dieser Richtung Großes gewirkt haben, was so
seinem Nachfolger aufbehalten blieb.
B. Kirchliche Verhältnisse Sachsens beider Linien.
Daß die Reformation in dem ganzen Leben und Wesen
des sächsischen Staates und Volkes die entschicdensten Veräu.
derungen hervorbringen mußte, lag in der Natur der Sache.
Eine der nächsten Volgen derselben, noch ehe sie politisch mil
Feder und Schwert durchgefochten war, war die Vermehrung
der Macht der protestantischen Landesfürsten, indem bisher alle
kirchliche Gewalt selbst in den weltlichen Ländern von den
Päpsten, ihren Legaten oder den Bischöfen im Namen des Papstes
geübt worden war. Jetzt wurde das jus ciren sacra ein inte
grirender Theil der Fürstenmacht und diese dadurch ergänzt.
Die ersten Außerungen dieses neuen Machtzuwachses waren die
Kirchenvisitationen 1527, 1539, 1541 u., die sonst nur von
den Landesbischöfen hätten vorgenommen werden können; di
aber diese sich der kirchlichen Neugestaltung hartnäckig wider-
setzten, so sah man eben ihr Recht als verwirkt und auf de
Landesfürsten übergegangen an. Damit hing das Recht zu
sammen, alle unbrauchbaren Geistlichen zu entfernen, neue anzu
setzen, dieselben in Beziehung auf Lehre und Wandel zu prüfeit
und das Kirchengut auf geeignete Weise zu verwalten. In der!
Superintendenten und Inspectoren hatte man eine Art pro-
testantischer Bischöfe, obwohl in kleineren Diöcesen, hinzustellen
versucht; aber es fand sich, daß eine Mittelbehörde zwischer!
ihnen und den Fürsten ihnen erst die rechte Haltung gebeit
könne, da jene stets genöthigt waren, in Rechtssachen sich an die
Hofgerichte, in theologischen sich an die Facultäten zu wellden.
Daher wurden auf Bitten der Stände sogenannte protestamische
Consistorien errichtet, welche im Auftrage des Fürsten dessen
geistliche Gewalt vertraten. So entstand 1542 das Consistorinm
zu Wittenberg (auch der Stuhl von Wittenberg genaunt), zu
sammengesetzt aus 4 Doctoren der Theologie und zwei der
Nechte. Diese weltlichen oder sogenannten politischen Mitglieder