Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

Gaue in der Mark; Burgwarten. 1 
grafen unitergeben und waren diesem, au#s dessen Hätid fie ihr 
Benefieium eerhielten, zu Lehenstreue wobpflichket; sie#zwaten 
milites, blieben aber dadurch, däß ihre Benefleien aus Reichs- 
gut bestanden. und auch dem Reiche heimfielen, *# Beziehung züm 
Reiche. So bildete sich zuzleich mit der Begründuung der 
Markgrafschäft ein Vasallenstand ). Den Släven gegenüber 
war der Makgruf der nach Kriegsrecht gebieterde Herr. n 
Wenn'nun also auch le Deutschen die ihnen Climal geläuffize 
Eintheilund in Gaue auf Uhre neuen Eroberungen übertrugen, 
sb konnten dieselben hier doch niemals zu'dem werden, was sie 
im übrigen Deuschland waren. Detm sticht nut fällen die Au- 
fänge det Gauverfassung in der Mark ##t verhältnißmäßig iso 
späte Zeit und so kurz vor die Peribde, wo pieselbe überhaußt 
ihrer Zersetzung entgegenging, baß Er. schon darum' gar 
keine Zeit blieb um Wurzel zu fassen, sondern es fehlte hier 
ihre nokhwendige Gründlage, die freie Volksgemeinde. Nicht 
freie Arsiebler hatten deis Land durch friedliche Eintbanderung 
gewonnen, sondern königliche Dienstmannen es mit der- Schärfe 
des Schwertes erobert, und wenn auchtnächher Frcie- als Kolo- 
##sten hereinzogen, so trat voch die Straffheit der ganzen mili- 
tärischen Markeinrichtung der Entwickelung eines obikschümlichen 
Gemeinwesens von vornhetein hinderüd entgecen. Folglich gab 
es hier auch keine Gaugrafschaften nach deutschet Art; Comes 
ist hier allein der Marchio, ihm allein stand die Getichtsbarkit 
über die Freien in der ganzen Mark zu, und üuch die Gaue 
nehmen hier militärische Gestalt an. Die Deutschen faitden 
bei den Slaven eine alte Landeseintheilung in Supanien vot, 
welche sie ihren Gauen verglichen, nur daß deren Mittekbunkt 
nicht die Gerichtsstätte sondern, wie es scheint) ein Teinpel- 
heiligthum bildete. Auf Grund verfelben theilten sie die Mark 
in Burgwarten, mit welchem Namen man eine Burz und 
den zu derselben gehörigen und von ihr aus verwalteten District 
bezeichnete, weil die innerhalb desselben mit Grunbbesitz belehn—- 
ten Ansiedler zur Bewachung — wärte — det burc vder 
urbs verpflichtet waren; jeder. burewartus wurde nach der darin 
gelegenen Burg genannt. 
limi ) Pose Klett a. a. O., S. ö.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.