Gaue in der Mark; Burgwarten. 1
grafen unitergeben und waren diesem, au#s dessen Hätid fie ihr
Benefieium eerhielten, zu Lehenstreue wobpflichket; sie#zwaten
milites, blieben aber dadurch, däß ihre Benefleien aus Reichs-
gut bestanden. und auch dem Reiche heimfielen, *# Beziehung züm
Reiche. So bildete sich zuzleich mit der Begründuung der
Markgrafschäft ein Vasallenstand ). Den Släven gegenüber
war der Makgruf der nach Kriegsrecht gebieterde Herr. n
Wenn'nun also auch le Deutschen die ihnen Climal geläuffize
Eintheilund in Gaue auf Uhre neuen Eroberungen übertrugen,
sb konnten dieselben hier doch niemals zu'dem werden, was sie
im übrigen Deuschland waren. Detm sticht nut fällen die Au-
fänge det Gauverfassung in der Mark ##t verhältnißmäßig iso
späte Zeit und so kurz vor die Peribde, wo pieselbe überhaußt
ihrer Zersetzung entgegenging, baß Er. schon darum' gar
keine Zeit blieb um Wurzel zu fassen, sondern es fehlte hier
ihre nokhwendige Gründlage, die freie Volksgemeinde. Nicht
freie Arsiebler hatten deis Land durch friedliche Eintbanderung
gewonnen, sondern königliche Dienstmannen es mit der- Schärfe
des Schwertes erobert, und wenn auchtnächher Frcie- als Kolo-
##sten hereinzogen, so trat voch die Straffheit der ganzen mili-
tärischen Markeinrichtung der Entwickelung eines obikschümlichen
Gemeinwesens von vornhetein hinderüd entgecen. Folglich gab
es hier auch keine Gaugrafschaften nach deutschet Art; Comes
ist hier allein der Marchio, ihm allein stand die Getichtsbarkit
über die Freien in der ganzen Mark zu, und üuch die Gaue
nehmen hier militärische Gestalt an. Die Deutschen faitden
bei den Slaven eine alte Landeseintheilung in Supanien vot,
welche sie ihren Gauen verglichen, nur daß deren Mittekbunkt
nicht die Gerichtsstätte sondern, wie es scheint) ein Teinpel-
heiligthum bildete. Auf Grund verfelben theilten sie die Mark
in Burgwarten, mit welchem Namen man eine Burz und
den zu derselben gehörigen und von ihr aus verwalteten District
bezeichnete, weil die innerhalb desselben mit Grunbbesitz belehn—-
ten Ansiedler zur Bewachung — wärte — det burc vder
urbs verpflichtet waren; jeder. burewartus wurde nach der darin
gelegenen Burg genannt.
limi ) Pose Klett a. a. O., S. ö.