Ellihards I. Tod. Boleslav. #-
er nur in Demuth verharren wollen“, am 30. April 1002 zu
Pölde von Graf Siegfrieds von Nordheim Söhnen bei Nacht
erschlagen. Zu Großjena unweit Naumburg wurde er begraben,
später sein Leichnam in das von ihm gegründete St. Georgs-
lloster zu Naumburg versetzt. Seine drei Söhne, Hermann,
Ekkard und Günther oder Guneelin, spielten jeder eine Rolle; von.
seinen Töchtern durfte sich Luitgard nun mit ihrem Werner
vermählen, Oda aber heirathete erst 1018 Boleslav von Po-
len; Mathilde heirathete Markgraf Dietrich von der Ostmark,
der Erbe Eilenburgs, der tapfere Wettiner. Für die Mark
Meißen begann jetzt eine Zeit schwerer Leiden. Boleslav,
Chrobry, der gewaltige Polenherzog, brach auf die Nachricht
von Ekkihards Tode eilig durch Geros Mark in das Milciener-
land herein, Üüberrumpelte Budissin, Strehla, und ein Graf
Gunzelin, den Thietmar Boleslavs und Andere Ekkihards I.
Bruder nennen und der auch wohl des Erstern Halbbruder
von Einer Mutter sein konnte, bemächtigte sich in des jungen
Hermann Abwvesenheit Meißens durch verrätherische Beihilfe
der slavischen Bewohner, nachdem dem Burggrafen Ozer und
seiner Schar freier Abzug gewährt worden, und besetzte das
ganze Land bis zur Elster, klüglich den Schein verbreitend, als
1018
handle er im Einverständniß mit Herzog Heinrich von Baiern.
Auf dem merseburger Reichstage 1002 huldigte zwar Boleslav
dem neuen König Heinrich ldem Heiligen) und bot ihm für
Meißen schweres Geld, erlangte aber Nichts, als daß Gunzelin
diese Mark behielt, wogegen er dem König die Lausitz und das
Milcienerland wieder herausgab 1). Voll Unmuth sieckte er
auf dem Heimweg Strehla in Brand.
Die nächsten Jahre (1003) bis zum sogenannten budissiner
Frieden (1018) siud in jeder Art und Weise trostlos und ohne
großartige und bleibende Ereignisse. Zu dem Kampfe mit Polen,
der die Marken zu Einöden zu machen drohte, indem gewöhn-
lich die genommenen Plätze geplündert und verbrannt, die Ein-
wohner zu Tausenden in die Sclaverei nach Polen gesendet
1) Wenn nämlich redditis sibi regionibus (Thietm. V, 10) auf
den König zu beziehen ist. L. Giesebrecht, Wend. Gesch. II, 10 und
Hirsch, Jahrb. d. deutschen Reichs unter Heiurich II. (1862), S. 224.
1003
1018