Markgraf. Ekbert II. 81
Für diesen hat vielleicht der Wettiner Dedo von der Ost-
mark die Mark verweset, was Einige verleitet haben mag, ihn
fälschlich als Markgrafen von Meißen aufzuführen 1). Ihm ver-
mählte sich jetzt die leidenschaftliche und herrschsüchtige Adela,
die nunmehr ihren Gemahl antrieb, die thüringischen Lehen
ihres ersten Gatten zu verlangen, und als sie ihm von Sieg-
fried verweigert wurden, Dedo dem Könige abspenstig machte.
Dedo reizte die ohnehin auf Heinrich und Siegfried von Mainz
in der Zehentensache erbitterten Thüringer zum Abfall an; als
aber diese gegen Zusicherung der Zehentenfreiheit sich rasch wie-
der mit dem Könige aussöhnten, als selbst der eigene Sohn,
Dedi, wohl aus Haß gegen die Stiefmutter, auf des Königs
Seite trat, sah er sich bald in den von ihm besetzten alten
Festen Beichlingen und Scheidingen und ebenso sein Bundes-
genosse Adalbert von Ballenstedt zu Naumburg zur Übergabe
genöthigt (1069). Seine Freiheit erkaufte er von Heinrich mit #r
vielem Erbgut wieder ?). Auch die uneinigen Herzöge von
Böhmen und Polen fühlten des jungen Königs Kraft, als er
sie 1071 vor sich nach Meißen beschied und dort zur Ruhe
verwies. Aber der Streit ruhte nur, um neue Kräfte zu ge-
winnen. Die Verachtung, welche der bremer Adalbert dem
Könige gegen die sächsischen Fürsten eingeflößt, der ihm schuld-
gegebene Plan, Sachsen und Thüringen sich zu unterwerfen
und nach Herzog Ordulfs Tode dort die herzogliche Gewalt ganz
zu beseitigen, brachte die Sache zum Ausbruch, Knechte wollten
sie nicht heißen. Die Thüringer insbesondere erbitterte, daß sie auf
der erfurter Kirchenversammlung (1073) in der Zehentensache
doch schließlich nachzugeben gezwungen worden waren, nachdem
auch die Abte von Fulda und Hersfeld, denen eigentlich fast
1) Cosmas v. Prag bei Mencken I, 2118 nennt Dedo mar-
chionem Misniae. Vgl. F. A. V. Wenck, De Henrico I. Misniae et Lu-
Satiae marchione com. II (Lips. 1798), p. zu. Allein die berühmte Ur-
kunde Bennos von Meißen vom Jahre 1071 (Cod. dipl. Sax. II, 1. No. 32)
führt Ekbert neben Dedo als Marlgraf an.
2) Daß sein gleichnamiger Sohn erster Ehe von Heinrich IV. (Cod.
dipl. Sax. II, 1. No. 30) marchio genannt wird, bringt auf die Ver-
muthung, daß dieser an seines gefangenen Vaters Stelle die Mark be-
kommen habe; er starb aber im nämlichen Jahre.
Böttiger, Geschlchte Sachsens, 2. Aufl. I. 6
1069
1071
1073