1084
1088
1090
86 Markgraf Ekbert II.
und Naumburg und seinem Schitager Heinrich von Eilenbirg,
der wahrscheinlich bald nach seiner Mutter Adela Tode (1084)
die Ostmark seines Vaters bekommen hatte, bei dem Kaiser in
Mainz. Aber auch diesmal war die Treue von kurzer Dauer.
Dachte er vielleicht munmehr, nachdem Hermann, der gewesene
Gegenkönig, seinen Tod gefunden, seine Zeit sei gekommen? Es
ist unmöglich, für die Handlungen dieses mehr durch heiße Lei-
denschaft als durch berechnenden Ehrgeiz getriebenen Fürsten die
Beweggründe im Einzelnen nachzuweisen. Ekbert wurde in
elnem Fürstengericht zu Quedlinburg 1088 abermals geächtet
und entsetzt, und dann vom Kaiser und Herzog Magnus dessen
thüringische Burg Gleichen belagert. Allein Ekbert überfiel
seine Feinde (29. December 1088) und schlug sie hinweg; da
machte Heinrich Ekberts Absetzung zu Regensburg bekannt.
Graf Heinrich von Eilenburg bekam nun auch die Markgraf-
schaft Meißen 1). Ekbert verwüstete seiner Feinde Länder, griff
auch Helurich, seinen neuen Nachfolger, an, wurde aber geschlagen.
Allen untreu, waren Alle ihm Feind; sein Stern ging unter.
Als er eben gegen Hildesheim es zu belagern zog, wurde er
in einer Mühle an der Sclicha, vielleicht auf Betrieb von
Heinrichs Schwester, der quedlinburger Abtissin Adelheid, und
wahrscheinlich von seinen eigenen Leuten überfallen und erschla-
gen (1090) ). Das war der unrühmliche Ausgang eines
Mannes, der sich hoch genug gestellt glaubte, um, wie der
erste Ekkihard, nach der Krone greifen zu können, und bei dem
Blick nach dem Höheren was unter ihm war und sich selbst
verlor; der Letzte der nicht wettinischen Fürsten über Meißen.
1) Auf die letzte Ächtung Ekberts bezieht sich Urk. 4 der vorigen
Note. — Was die Vexleihung der Mark Meißen betrifft, so heißt es
freslich in den Annal. Disibodenbergenses (Dodechin) — Böhmer,
Fontes III, 194 — „marchiam orientalem“. Wachter (Thür. Gesch.
II, 85) stimmt flir das Osterland oder „die südthiringische Mark“; Wenck
(De Henrico I. com. III., p. XII) und nach ihm Stenzel (Gesch. Dischl.
unt. den fränk. Kaisern I, 533) für Meißen. Für letzteres spricht noch der
Umstand, daß Heinrich factisch nachher im Besitz der Mark erscheint und
keiner neuen Verleihung mehr gedacht wird.
2) Anon. Vita Heinrici IV.; Pertz, Mon. S. S. XII, 274. Vergl.
auch die günstige Beurtheilung Ekberts bei dem antikaiserlichen Bernold
v. St. Blasien (ad a. 1087—90; Pertz, Mon. S. S. V, 447 sgq.).