$ 42, Beendigung des Beamtenverhältnisses. 95
einen solchen getötet sind, ihren Hinterbliebenen —
einen Anspruch auf Pension bzw. Sterbegeld und Hinter-
bliebenenrente. Von einer längeren Dienstzeit ist der
Anspruch nicht abhängig.
6. Über den Kreis der Beamten im engeren und
weiteren Sinne hinaus greift die staatliche Fürsorge in
dem Gesetz betreffend die Ruhelohnberechtigung
der in staatlichen Betrieben beschäftigten
Arbeiter vom 13. Dezember 1906. Diese Arbeiter
nehmen teil an der reichsgesetzlichen Alters- und
Invalidenversicherung. Das Landesgesetz soll ihnen
neben der reichsgesetzlichen Invalidenrente eine Pension
sichern, wie dies ähnlich in andern Städten und auch
in großen Privatbetrieben geschehen ist. Die Arbeiter
sind beitragspflichtig; der wöchentliche Beitrag ist -auf
66 Pfg. berechnet, wovon ?/s der Staat, Vs der Arbeiter
leistet (besondere Vorschrift für freiwillige Weiter-
versicherung nach Ausscheiden aus dem Betriebe).
Nach einer Wartezeit von fünf Jahren, während welcher
mindestens 100 Beiträge geleistet sein müssen, entsteht
der Anspruch auf Ruhelohn bei dauernder Erwerbs-
unfähigkeit. Der Ruhelohn beträgt nach 250 Beitrags-
wochen 200 Mk. und steigt bis 400 Mk.p.a. Die Ver-
waltung geschieht durch die Behörde für Kranken-
versicherung.
& 42. Beendigung des Beamtenverhältnisses,.
Sie tritt außer durch den Tod des Beamten bei
Verurteilung zu Zuchthausstrafe, Aberkennung der
bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Be-
kleidung öffentlicher Ämter ein; bei nicht auf Lebens-
zeit angestellten Beamten ferner durch Zeitablauf oder
Kündigung. Gegen seinen Willen kann eine Entlassung
des Beamten sonst nur auf Grund vorhergegangenen
Disziplinarverfahrens erfolgen. Bei eintretender Un-
fähigkeit oder bei einem Alter über 65 Jahre, falls das