Full text: Verfassung und Verwaltung der freien Hansestadt Bremen.

$ 42, Beendigung des Beamtenverhältnisses. 95 
einen solchen getötet sind, ihren Hinterbliebenen — 
einen Anspruch auf Pension bzw. Sterbegeld und Hinter- 
bliebenenrente. Von einer längeren Dienstzeit ist der 
Anspruch nicht abhängig. 
6. Über den Kreis der Beamten im engeren und 
weiteren Sinne hinaus greift die staatliche Fürsorge in 
dem Gesetz betreffend die Ruhelohnberechtigung 
der in staatlichen Betrieben beschäftigten 
Arbeiter vom 13. Dezember 1906. Diese Arbeiter 
nehmen teil an der reichsgesetzlichen Alters- und 
Invalidenversicherung. Das Landesgesetz soll ihnen 
neben der reichsgesetzlichen Invalidenrente eine Pension 
sichern, wie dies ähnlich in andern Städten und auch 
in großen Privatbetrieben geschehen ist. Die Arbeiter 
sind beitragspflichtig; der wöchentliche Beitrag ist -auf 
66 Pfg. berechnet, wovon ?/s der Staat, Vs der Arbeiter 
leistet (besondere Vorschrift für freiwillige Weiter- 
versicherung nach Ausscheiden aus dem Betriebe). 
Nach einer Wartezeit von fünf Jahren, während welcher 
mindestens 100 Beiträge geleistet sein müssen, entsteht 
der Anspruch auf Ruhelohn bei dauernder Erwerbs- 
unfähigkeit. Der Ruhelohn beträgt nach 250 Beitrags- 
wochen 200 Mk. und steigt bis 400 Mk.p.a. Die Ver- 
waltung geschieht durch die Behörde für Kranken- 
versicherung. 
& 42. Beendigung des Beamtenverhältnisses,. 
Sie tritt außer durch den Tod des Beamten bei 
Verurteilung zu Zuchthausstrafe, Aberkennung der 
bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Be- 
kleidung öffentlicher Ämter ein; bei nicht auf Lebens- 
zeit angestellten Beamten ferner durch Zeitablauf oder 
Kündigung. Gegen seinen Willen kann eine Entlassung 
des Beamten sonst nur auf Grund vorhergegangenen 
Disziplinarverfahrens erfolgen. Bei eintretender Un- 
fähigkeit oder bei einem Alter über 65 Jahre, falls das
	        
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