Full text: Verfassung und Verwaltung der freien Hansestadt Bremen.

8 10. Organisation und Geschäftsordnung des Senats. 25 
eine Entschließung des Inhabers des Begnadigungs- 
rechtes erfolgen, ob er davon Gebrauch machen will 
oder nicht. 
Der Senat kann die Strafe ganz erlassen oder 
mildern; er kann auch bedingt begnadigen, d. h. für 
den Fall, daß die Führung innerhalb bestimmter Zeit 
eine gute bleibt, wovon vor allem bei jugendlichen 
Personen Gebrauch gemacht wird. 
‘. Der Senat übt die Kirchenhoheit aus; er hat 
die Rechte der Kirchengewalt in der protestantischen 
Kirche (s. $ 60). 
8. Der Senat kann Auszeichnungen verleihen: 
Titel, das Ehrenbürgerrecht, die Ehrenmedaille. Orden 
werden nicht verliehen. 
Dem Senat steht ein Dispositionsfonds von 
40000 Mark jährlich zur Verwendung für öffentliche 
oder gemeinnützige Zwecke zur Verfügung. 
Im Bereich der ihm allein zugewiesenen Regierungs- 
aufgaben ist der Senat das höchste, unverantwortliche 
Organ. Der Bürgerschaft ist es unbenommen, An- 
fragen darüber an ihn zu richten, deren Beantwortung 
der Senat aus Gründen des öffentlichen Wohles ab- 
lehnen kann. 
$ 10. Organisation und Geschäftsordnung des 
Nenats (Verf. 88 30—37; Senatsgesetz 88 31—36). 
I. Der Senat wählt aus seiner Mitte zwei 
Bürgermeister. Ihre Wahl erfolgt auf vier Jahre, 
beginnend mit dem Anfang eines Kalenderjahres; alle 
zwei Jahre geht einer ab; der Abgehende kann nicht 
sofort wiedergewählt werden. In der Regel wechseln 
daher drei Senatoren in der Bürgermeisterwürde ab. 
Einer der beiden Bürgermeister ist für die Dauer 
eines Jahres „Präsident des Senats“; mit dem 
nächsten Jahre tritt der andere an seine Stelle. Der 
zweite Bürgermeister ist Stellvertreter des Präsidenten.
	        
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