8 10. Organisation und Geschäftsordnung des Senats. 25
eine Entschließung des Inhabers des Begnadigungs-
rechtes erfolgen, ob er davon Gebrauch machen will
oder nicht.
Der Senat kann die Strafe ganz erlassen oder
mildern; er kann auch bedingt begnadigen, d. h. für
den Fall, daß die Führung innerhalb bestimmter Zeit
eine gute bleibt, wovon vor allem bei jugendlichen
Personen Gebrauch gemacht wird.
‘. Der Senat übt die Kirchenhoheit aus; er hat
die Rechte der Kirchengewalt in der protestantischen
Kirche (s. $ 60).
8. Der Senat kann Auszeichnungen verleihen:
Titel, das Ehrenbürgerrecht, die Ehrenmedaille. Orden
werden nicht verliehen.
Dem Senat steht ein Dispositionsfonds von
40000 Mark jährlich zur Verwendung für öffentliche
oder gemeinnützige Zwecke zur Verfügung.
Im Bereich der ihm allein zugewiesenen Regierungs-
aufgaben ist der Senat das höchste, unverantwortliche
Organ. Der Bürgerschaft ist es unbenommen, An-
fragen darüber an ihn zu richten, deren Beantwortung
der Senat aus Gründen des öffentlichen Wohles ab-
lehnen kann.
$ 10. Organisation und Geschäftsordnung des
Nenats (Verf. 88 30—37; Senatsgesetz 88 31—36).
I. Der Senat wählt aus seiner Mitte zwei
Bürgermeister. Ihre Wahl erfolgt auf vier Jahre,
beginnend mit dem Anfang eines Kalenderjahres; alle
zwei Jahre geht einer ab; der Abgehende kann nicht
sofort wiedergewählt werden. In der Regel wechseln
daher drei Senatoren in der Bürgermeisterwürde ab.
Einer der beiden Bürgermeister ist für die Dauer
eines Jahres „Präsident des Senats“; mit dem
nächsten Jahre tritt der andere an seine Stelle. Der
zweite Bürgermeister ist Stellvertreter des Präsidenten.