5. Kapitel. Die Preisbildung im Wasserverkehr. 473
lich; nur mit 20 Mehrheit dieser Stellen sind Versetzungen von Gütern in
eine höhere Klasse oder sonstige, auf höhere Belastung des Verkehrs
abzielende Anderungen zulässig. Abgabenfrei ist die Flößerei, der Per-
sonenverkehr, das Reisegepäck, die Güter in Schiffen mit eigener Trieb-
kraft mit einer Tragfähigkeit bis zu 50 t und die Güter in Schiffen
ohne eigene Triebbraft mit einer Tragfähigkeit bis zu 200 t auf dem
Rhein und seinen Nebenflüssen, 150 t auf der Elbe, Aller und Weser,
t auf den übrigen Verbandsflüssen.
5. Kapitel. Die Preisbildung im Wasserverkehr.
Die Preisbildung in der Seeschiffahrt vollzieht sich grundsätzlich
unter der Herrschaft freien Wettbewerbes. Der Wettbewerb ist insofern
räumlich geschieden, als die Nahfahrt, z. B. die Fahrt in europäischen
Gewässern mit der Fahrt über die Weltmeere nicht in Wettbewerb tritt. Nur
für den Verkehr zwischen Häfen, die im Beginne der Uberseestrecken
angelaufen werden und zugleich im Nahverkebr eine große Rolle spielen,
kann ein Wettbewerb zwischen diesen beiden Arten des Seeverkehrs
eintreten. Im übrigen ist aber im Uberseeverkehr bei den großen
Strecken, die hier zu bewältigen sind, ein Wettbewerb der Seefahrtunter-
nehmer in einer räumlichen Ausweitung möglich, wie sie bei anderen
Verkehrsarten nicht denkbar ist, und dieser Wettbewerb wird durch Ein-
schiebung oder Anschliehung des Eisenbahnverkehrs unter Umständen
verstärkt oder erst ermöglicht, wenigstens in dem Personenverkehr und
dem Teile des Güterverkehrs, der es mit höherwertigen Waren zu tun
hat und auf schnelle Erreichung des Zieles besonders bedacht sein mußß.
Bei den großen Entfernungen zwischen Ausgangs- und Endbafen im
Weltverkehr zur See können die auf verschiedenen Seewegen verkehrenden
Schiffe auch dann in Wettbewerb miteinander geraten, wenn ihre Wege
um hunderte von Kilometern in der Länge voneinander abweichen und
keineswegs nebeneinander herlaufen. Selbst Linien, die in entgegenge-
setzter Richtung verlaufen, können unter Umständen in bezug auf das
gleiche, weit entlegene Endziel zu einem Wettbewerb führen, wenn die
Gesamtkosten der Beförderung auf beiden Strecken nicht zu weit aus-
einander liegen. In der Seefahrt nach dem gleichen Endziel oder nach
nabe beieinander gelegenen Zielen von Häfen, die nur durch kürzere
Seestrecken voneinander getrennt sind, kann sich vollends der Wettbe-
werb lebhaft gestalten, z. B. von den englischen, französischen, belgischen,
deutschen Häfen nach Neuyork, nach Sydney, nach Hongkong usw.
Außer diesem Wettbewerb der Seeschiffe gegen Seeschilfe kommt
noch für einen Teil der Verkehrsbeziehungen ein Wettbewerb mit Eisen-
bahnen zur Wirkung. Das gilt nicht nur von Eisenbahnen, die in mehr
oder minder ausbiegenden Linien Seehäfen miteinander verbinden, gegen-