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Die französische Revolution, getragen von den aufstrebenden
Mittelklassen, wendet sich gegen die Verbindung von absoluter
Staatsgewalt und ständischer Gesellschaft und führt den Sturz
beider herbei. Als Reaktion gegen den Polizeiftaat ist es begreiflich,
daß man die Grenzen der staatlichen Wirksamkeit wieder enger
ziehen, den Staat auf den Rechtszweck beschränken wollte. ) Er-
folg haben diese Bestrebungen nicht gehabt.
In keinem früheren Zeitalter haben sich, den sozialen und
wirtschaftlichen Bedürfnissen entsprechend, die Staatsaufgaben in
dem Maße erweitert, wie gerade im 19. Jahrhundert. Der
moderne Staat hat unverkennbar schon starke Züge des sozialistischen
Staatsideals angenommen, wenn dieses selbst auch eine Utopie ist,
so als großer Gewerbtreibender, in der Arbeitversicherung. Und
diese Entwicklung setzt sich noch weiter fort. Man kann daher
höchstens in einem Durchschnittsbilde feststellen, was der Staat als
seine Aufgaben in der Gegenwart betrachtet.
Es ist zu unterscheiden zwischen den Aufgaben des Staates
nach außen und nach innen.
Nach außen ist der Staat politische Macht und betätigt sich
als solche unter den Mächten der Erde. Staaten wie die Schweiz
oder gar der Staat der Nation luxembourgeoise sind Parodien
und verdanken ihren Fortbestand nur der Eifersucht der Großmächte.
Als politische Macht ist der Staat Selbstzweck und opfert sich
selbst das Individuum unbedingt in der modernsten Form, der
allgemeinen Wehrpflicht.
Der Staat hat aber auch Aufgaben im inneren. Hier dient
er umgekehrt dem Individuum und seinen Interessen. Er ist ins-
besondere die Quelle ausgleichender Gerechtigkeit zwischen den
mannigfachen Interessengegensätzen, die das Leben der Gegenwart
erfüllen. Diese können religiöser, nationaler und sozialer Natur
sein. Je nach dem Charakter der Bevölkerung als einer religiös
einheitlichen oder konfessionell gemischten, einem Nationalstaate
*) Vgl. Kant, Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre, Königsberg
1797; Fichte, Werke, Berlin 1845/46 Bd. 3 u. 4: Zur Rechts- und Sittenlehre;
v. Humboldt, Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen
(1793), Breslau 1851.
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