Full text: Grundriß des Deutschen Staatsrechts.

— 245 — 
duen verteilt sein kann. Der Monarch ist Grund und Quelle der 
Staatsgewalt, so daß jedes staatliche Recht auf jede staatliche 
Pflicht in letzter Linie in seiner Person verkörpert ist. Die Staats- 
persönlichkeit geht auf in der physischen Person des Monarchen. 
Doch nach der Ausübung des monarchischen Rechts ergeben sich 
Verschiedenheiten. 
1. Absolute Monarchie. 
In dem Monarchen sind nicht nur alle Rechte der Staats- 
gewalt vereinigt, er ist auch in der Ausübung im wesentlichen 
an keine Schranken gebunden. Freilich nur im wesentlichen nicht, 
und damit ist keine logische, sondern nur eine geschichtlich flüssige 
Grenze gezogen. Den absoluten Monarchen des deutschen Einzel- 
staates banden immer noch die Schranken des verfallenden Reichs- 
rechts und der Reste der durch das Reichsrecht gestützten ständischen 
Ordnung. Der absolute russische Herrscher war gleich den Despo- 
ten des Orients durch das religiöse Recht gebunden. 
Die absolute Monarchie hat seit Ende des Mittelalters eine 
große geschichtliche Aufgabe zu erfüllen gehabt. Sie hatte 
national über die territoriale Zersplitterung hinweg den National- 
staat zu begründen (Spanien, Frankreich) oder wenigstens vor- 
zubereiten (Brandenburg-Preußen), sie hatte sozial in Erfüllung 
der wahren Staatsaufgaben die unteren Klassen zu schützen gegen 
die Übermacht der oberen (Tiers-tat in Frankreich, Bauernschutz 
in Preußen). Nachdem die absolute Monarchie diese Aufgaben 
gelöst hatte, mußte sie anderen Staatsformen Raum geben. Denn 
der Absolutismus kann für ein chhristlich-germanisches Volk nie 
Selbstzweck sein. 
In England ist der Durchgang durch die absolute Monarchie 
bereits im Zeitalter nach der normannischen Eroberung erfolgt, 
im Beginne der Neuzeit hätte dort der Absolutismus keine Auf- 
gaben mehr zu erfüllen gehabt. Auf dem Festlande setzt der Ab- 
solutismus ein mit dem Erwachen des neuen Staatsgedankens im 
Zeitalter der Renaissance, in Deutschland insbesondere wird er erst 
nach dem Dreißigjährigen Kriege durchgeführt. In Rußland hat 
die absolute Monarchie den Bedürfnissen der halbasiatischen Staats- 
bildung länger entsprochen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.