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1861 erfolgte, der Klassen- und der Gewerbesteuer, und vier in-
direkten, den Zöllen, den Verbrauchsabgaben, der Stempelsteuer
und der nur in den größeren Städten an Stelle der Klassensteuer
zur Hebung gelangenden Schlacht= und Mahlsteuer, war die ein-
heitliche Steuerverfassung des preußischen Staates enthalten. An
das Zollgesetz von 1818 knüpft auch eine der für die gesamte
deutsche Entwicklung bedeutungsvollsten Taten des preußischen Be-
amtentums, die Begründung des deutschen Zollvereins, an.
Durch die gleichmäßige Gestaltung des Heerwesens nach den
Befreiungskriegen auf der Grundlage der allgemeinen Wehrpflicht
durch die Agrargesetzgebung mit Lösung des gutsherrlich-bäuer-
lichen Bandes, in der einheitlichen Regelung der Staatsangehörig-
keit, des Niederlassungsrechts und der Armenpflege durch die Gesetz-
gebung von 1842 und in der allgemeinen Gewerbeordnung von
1845 vollzog sich die weitere Verschmelzung der einzelnen Lan-
desteile.
§ 5. Die konstitutionelle Monarchie und die neueste
Verwaltungsreform.
Der Uebergang zum konstitutionellen Systeme veränderte
vorläufig nur die Spitze des Staatsgebäudes, während der Unterbau
der bisherigen Verwaltung unverändert übernommen wurde. Die
Verwaltung war im wesentlichen büreaukratisch, nur in den Städten
der meisten Landesteile bestand eine lebensfähige Selbstverwaltung,
daneben die patrimoniale Verwaltung des flachen Landes im Osten
und die neuständische Gesetzgebung in Kreis und Provinz.
In der ersten liberalen Phase nach Erlaß der Verfassungs-
urkunde suchte man die Verwaltung den neuen Grundsätzen der
Verfassung anzubequemen. Drei ineinander greifende Gesetze,
eine Gemeindeordnung, eine Kreis-, Bezirks= und Provinzialord-
nung und ein Polizeiverwaltungsgesetz, sämtlich vom 11. März
1850, beseitigten Gutsobrigkeit und neuständische Gesetzgebung und
führten das Repräsentativsystem in allen Stufen durch. Die Weiter-
führung der Agrargesetzgebung, besonders in dem Ablösungsgesetze
vom 2. März 1850 ging damit Hand in Hand. Die endgiltige
Lösung der Grundsteuerfrage wurde wenigstens vorbereitet.