Full text: Preußisches Staatsrecht. Dritter Band: Verwaltungsrecht, besonderer Teil. (3)

Vorwort. 
Mit dem vorliegenden dritten Bande ist die neue Auflage des 
Preußischen Staatsrechtes volleide Wenun es die einzige größere 
Bearbeitung des Gegenstandes überhaupt bildet, die in den letzten 
dreißig Jahren abgeschlossen erschienen ist, so erscheint damit schon 
die äußere Frage des Bedürfnisses erledigt. Es sachlich zu be- 
friedigen war unter dem Programme „Volksrecht, nicht Juristen- 
recht" nur möglich, wenn wissenschaftliche Durchdringung des 
Stoffes sich mit Gemeinverständlichkeit der Darstellung vercinigten. 
Diese Gesichtspunkte sind auch bei dem dritten Bande fest- 
gehalten worden. Die Fülle des Stoffes, der in den Einzelgebieten 
der Verwaltung uns entgegentritt, wird den dritten Band vor- 
wiegend als Nachschlagebuch in allen Nöten des Lebens erscheinen 
lassen, wo die Interessenkreise des einzelnen und der staatlichen 
Verwaltung sich schneiden. Um hier einen zuverlässigen Ratgeber 
zu schaffen, bedurfte es einer ausgiebigen Berücksichtigung dessen, 
was an Literatur, Ministerialerlassen und Entscheidungen vor- 
handen ist. Freilich nicht alles konnte Aufnahme finden. Ins- 
besondere bei den Entscheidungen war eine gewisse Beschränkung 
geboten. Wenn dieses oder jenes nicht berücksichtigt worden ist, so 
bitte ich daraus nicht zu schließen, daß es mir unbekannt geblieben 
wäre. Die Sichtung ist sehr sorgfältig erfolgt, und die meiste 
Mühe hat das verursacht, was nicht aufgenommen worden ist. 
Möge der neue Band dieselbe freundliche Aufnahme finden wie 
die vorhergehenden und damit auch das abgeschlossene Preußische 
Staatsrecht. 
Berlin, Weihnachten 1913. 
Conrad Vornhak.
	        
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