Vorwort.
Mit dem vorliegenden dritten Bande ist die neue Auflage des
Preußischen Staatsrechtes volleide Wenun es die einzige größere
Bearbeitung des Gegenstandes überhaupt bildet, die in den letzten
dreißig Jahren abgeschlossen erschienen ist, so erscheint damit schon
die äußere Frage des Bedürfnisses erledigt. Es sachlich zu be-
friedigen war unter dem Programme „Volksrecht, nicht Juristen-
recht" nur möglich, wenn wissenschaftliche Durchdringung des
Stoffes sich mit Gemeinverständlichkeit der Darstellung vercinigten.
Diese Gesichtspunkte sind auch bei dem dritten Bande fest-
gehalten worden. Die Fülle des Stoffes, der in den Einzelgebieten
der Verwaltung uns entgegentritt, wird den dritten Band vor-
wiegend als Nachschlagebuch in allen Nöten des Lebens erscheinen
lassen, wo die Interessenkreise des einzelnen und der staatlichen
Verwaltung sich schneiden. Um hier einen zuverlässigen Ratgeber
zu schaffen, bedurfte es einer ausgiebigen Berücksichtigung dessen,
was an Literatur, Ministerialerlassen und Entscheidungen vor-
handen ist. Freilich nicht alles konnte Aufnahme finden. Ins-
besondere bei den Entscheidungen war eine gewisse Beschränkung
geboten. Wenn dieses oder jenes nicht berücksichtigt worden ist, so
bitte ich daraus nicht zu schließen, daß es mir unbekannt geblieben
wäre. Die Sichtung ist sehr sorgfältig erfolgt, und die meiste
Mühe hat das verursacht, was nicht aufgenommen worden ist.
Möge der neue Band dieselbe freundliche Aufnahme finden wie
die vorhergehenden und damit auch das abgeschlossene Preußische
Staatsrecht.
Berlin, Weihnachten 1913.
Conrad Vornhak.