8201 Das Domänerrecht. 511
1. Was die Domänen anbetrifft, deren Ertrag zu den öffent-
lichen Ausgaben bestimmt war, so sollten jederzeit nur die Bedürf-
nisse des Staates und die Anwendung einer vernünftigen Staats-
wirtschaft darüber entscheiden, ob ihre Veräußerung sei es durch
erkauf an Privateigentümer oder durch Vererbpachtung oder
mittels eines anderen Titels für das gemeinsame Wohl und das
Interesse des königlichen Hauses notwendig oder vorteilhaft sei.
2. Die Vorschriften des ALR. II, 14 §8 16 ff., nach welchen
Domänen nur insoweit an einen Privatbesitzer gelangen konnten,
als der Staat dagegen auf andere Art schadlos gehalten wurde,
werden dahin erklärt, daß
) eine Verschenkung von Domänen unzulässig ist, vielmehr
lederzeit von dem Geschenkgeber selbst wie von seinem Nachfolger
widerrufen werden kann;
b) der jedesmalige Souverän befugt ist, die zu den Domänen
gehörigen Bauerngüter, Mühlen, Krüge und anderen Pertinenzen
entgeltlich zu veräußern, wenn er dies den Grundsätzen der staats-
virtschaftlichen Verwaltung gemäß finde, sowie das volle Eigen-
um an bäuerlichen Besitzungen ohne Bezahlung eines Kaufgeldes
zu übertragen;
I0) daß er schließlich hinsichtlich der übrigen Domänengrund-
stüe zur Vererbpachtung unbeschränkt, zum Verkaufe, zur Ver-
bfändung oder sonstigen dinglichen Belastung nur dann befugt ist,
wenn das wahre Bedürfnis des Staates eintrete, und mit dem
aufgelde oder dem erliehenen Kapitale Schulden des Staates
kzahlt werden müßten, die in dessen Erhaltung entstanden seien.
lerbei sollte der Kronprinz und der älteste Prinz des Hauses
zugezogen werden. Bei Minderjährigkeit des Kronprinzen ist für
lesen Fall der älteste Prinz des Hauses sein Vormund, und das
ustizministerium erteilt die obervormundschaftliche Genehmigung,).
3. Der Erwerber der hiernach rechtmäßig veräußerten
Domänengrundstücke war gegen jeden fiskalischen Anspruch ge-
shutt, der auf Vernichtung des über die Veräußerung oder Ver-
aen geschlossenen Vertrages unter dem Vorwande der Un-
u
—MHerlichleit der Domänen gehen würde.
e) Val Bornhak, Die Mitwirkung des Kronprinzen und des
en Prinzen des kgl. Hauses bei Domänenveräußerungen in Preußen
Uten
erwaltungsarchive Bd. 13, S. 30 ff.