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2. Die Staatslotterier). Eine Staatslotterie wurde
in Preußen zuerst im Jahre 1763 errichtet. Sie gehörte zu den-
lenigen Finanzversuchen, vermittels deren Friedrich der Große
nach dem siebenjährigen Kriege der Not der Staatsfinanzen ab-
zuhelfen versuchte. Die Lotterie stand anfangs unter Staatsverwal-
tung und wurde später verpachtet. Zur Sicherung des finanziellen
Erfolges erfolgte ein Verbot aller Privatlotterien und des Spielens
in auswärtigen Lotterien. Erst zufolge des Edikts vom 20. Juni
1794e) wurde die Lotterieverwaltung wieder auf den Staat über-
nommen. Das Lotterieedikt vom 28. Mai 1810)) ersetzte das
bisherige Zahlenlotto durch eine sogenannte Quinenlotterie, neben
er sich die bisherige Klassenlotterie unter gewissen Veränderungen
erhielt. Die Quinenlotterie ist jedoch später wieder eingegangen,
so daß gegenwärtig nur noch die Klassenlotterie besteht.
Jährlich werden zwei Lotterien gespielt, regelmäßig jede in
bier Ziehungen, Klassen genannt. Die gleiche Losnummer spielt
i4n allen Klassen derselben Lotterie mit. Der Abnehmer ist zwar
nur zur Abnahme eines Loses für eine Ziehung und zur Entrichtung
bes Preises hierfür verbunden. Gegen weitere Prämien hat er
aber innerhalb bestimmter Fristen das Recht auf ein Erneuerungs-
los über dieselbe Nummer für die folgenden Klassen. In jeder
olgenden Klasse sind mehr Gewinne als in der vorhergehenden
ausgesetzt, so daß jeder Spieler geneigt sein muß, sich sein Los
die folgende Ziehung erneuern zu lassen.
Nach dem Lotterieedikte vom 28. Mai 1910 sind die durch den
ruck bekannt gemachten Pläne, Instruktionen für die Einnehmer
und Publikanda die Gesetze, nach welchen die Rechte und Pflichten
2 General-Lotteriedirektion und der unter ihrer Autorität und
on ihr angenommenen Einnehmer zu beurteilen sind. Ergänzend
ollen die Bestimmungen des Allgemeinen Landrechts, jetzt also
d :) Vgl. J. H. Bender, Das Lotterierecht, 2. Aufl., Gießen 1851;
nebrecht, Geschichte der preußischen Lotterieeinrichtungen von 1763
E 1815 in der Ztschr. für preuß. Geschichte 1864, S. 33ff.; Fr.
gudemann, Beiträge zur Geschichte der Lotterie und zum heutigen
otterierechte, Bonn 1882; Marcinowski, Das Lotteriewesen in
keußen, Berlin 1892, Erg. Heft 1894.
9) N. C. C. IX, S. 2336.
9 GS. 1810, Anh. S. 712.