II.
Talleyrand's Lehre von der Legitimität.
Der Wiener Congreß sollte zunächst die Anordnungen
zur Ergänzung des Pariser Friedens bestimmen 1); aber der
der ungeheuern Masse der neu zu ordnenden Verhältnisse
gegenüber dürftige Inhalt des Pariser Friedensschlusses hatte
dem Wiener Congreß nur einen unsichern Leitfaden durch das
Gewirr einander durchkreuzender Ansprüche gegeben.
Aus der Wiederherstellung eines königlichen Frankreichs,
aus der Wiedereinsetzung der Oranier, aus der Zusicherung,
daß die Schweiz eine Republik bleiben und daß Deutschland
wieder eine Art politischer Gesammtmacht werden solle 7), ließ
sich wol die Absicht der Vertragsmächte folgern, daß die
Neugestaltung des europäischen Staatensystems die Rechte
schonen solle, welche die französische Republik und das
Kaiserreich verletzt oder verleugnet hatten. Auch wurde den
zu Wien versammelten Fürsten und Staatsmännern von der
langen Reihe derer, welche sich als Opfer der soeben be-
ruhigten Stürme betrachten durften, aufs dringlichste ans
1) Traite de paix, signé à Paris le 30 Mai 1814, Art. 32.
2) Ebendas., Art. 6.