(Vorwort.
Die geschichtliche Entwickelung der gegenwärtigen euro-
päischen Staaten lehrt uns, daß beinahe alle regierenden
Dynastien ihre Herrschaft, mindestens über einzelne Theile
des ihr unterworfenen Gebiets, durch die Beseitigung an-
derer Herrscherhäuser oder durch den Umsturz bestehender
Staaten erworben haben.
Aber trotz Revolutionen und Eroberungen, denen eine
so große Zahl der jetzt regierenden Fürsten ihre Souveräne=
tät, wenigstens theilweise, verdankt, regieren diese mit der
vollen Wirksamkeit rechtmäßiger Herrscher: das Staatsrecht
befugt sie, Gehorsam von ihren Unterthanen zu fordern.
Jedes neue Gesetz ist gültig nur durch ihre Sanction. Kein
Attribut der Souveränetät wird ihnen verweigert. Das
Strafrecht schützt die Ausübung der von ihnen in Anspruch
genommenen Rechte. Auch das Ausland versagt ihnen
selten auf die Dauer eine ausdrückliche Anerkennung ihrer
Herrschaft.