Full text: Das Legitimitätsprincip.

(Vorwort. 
Die geschichtliche Entwickelung der gegenwärtigen euro- 
päischen Staaten lehrt uns, daß beinahe alle regierenden 
Dynastien ihre Herrschaft, mindestens über einzelne Theile 
des ihr unterworfenen Gebiets, durch die Beseitigung an- 
derer Herrscherhäuser oder durch den Umsturz bestehender 
Staaten erworben haben. 
Aber trotz Revolutionen und Eroberungen, denen eine 
so große Zahl der jetzt regierenden Fürsten ihre Souveräne= 
tät, wenigstens theilweise, verdankt, regieren diese mit der 
vollen Wirksamkeit rechtmäßiger Herrscher: das Staatsrecht 
befugt sie, Gehorsam von ihren Unterthanen zu fordern. 
Jedes neue Gesetz ist gültig nur durch ihre Sanction. Kein 
Attribut der Souveränetät wird ihnen verweigert. Das 
Strafrecht schützt die Ausübung der von ihnen in Anspruch 
genommenen Rechte. Auch das Ausland versagt ihnen 
selten auf die Dauer eine ausdrückliche Anerkennung ihrer 
Herrschaft.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.