50
gemäß betrachten sich die drei verbündeten Monarchen als
verbunden durch eine wirkliche und unlösbare Brüderlichkeit,
als Glieder eines und desselben Volks und versprechen, sich
bei jeder Gelegenheit und an jedem Orte Beistand, Unter-
stützung und Hülfe zu leisten. Sie wollen weiter auch ihre
Unterthanen und Armeen, als deren Bäter sie sich ansehen, in
demselben Geiste der Brüderlichkeit leiten, um Religion, Frie-
den und Gerechtigkeit zu schützen. Regierungen und Unter-
thanen der contrahirenden Mächte sollen sich alle als Glieder
derselben Christennation betrachten, wie sich die drei vertrag-
schließenden Mächte nur als beauftragt von der Vorsehung
ansehen wollen, drei Zweige einer und derselben Familie zu re-
gieren. Auch erklären sie, daß die Christennation, von welcher
sie und ihre Völker einen Theil bilden, in Wahrheit keinen
andern Souverän habe als denjenigen, welchem allein die
Macht als Eigenthum zustehe, d. i. Gott.)
Der praktische Zweck der in ein so theologisches Gewand
gehüllten Heiligen Allianz geht deutlicher noch als aus dem
frömmelnden und unklaren Phrasenwerke der Stiftungsworte
selbst aus dem dritten Artikel des Vertrags hervor: in ihm wird
die Aufnahme in den heiligen Bund ausdrücklich allen Mächten
freigehalten, welche sich feierlich zu den in der Stiftungs-
urkunde ausgesprochenen Principien bekennen wollen. Die Heilige
Allianz sollte alle europäischen Mächte miteinander verbinden
und dadurch zu einer vertragsmäßigen Gewährleistung der
neugeschaffenen Ordnung, d. i. zu einer Collectiv garantie
des europäischen Friedens erweitert werden.
Zwar tritt neben die völkerrechtliche Aufgabe in der
14) à qui seul appartient en propriété la puissance.