Full text: Das Legitimitätsprincip.

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war. 1) Selbst einer der stolzesten Autokraten des damaligen 
Europas, der König Friedrich von Würtemberg, ver- 
suchte noch vor dem Abschlusse des deutschen Verfassungs- 
werkes seinem aus so verschiedenartigen und neuen Bestand- 
theilen zusammengesetzten Lande eine Repräsentatirverfassung 
zu geben und damit „öffentlich zu beweisen, daß nicht eine 
äußere Nothwendigkeit oder eine gegen andere eingegangene 
Verbindlichkeit, sondern blos die feste Ueberzeugung von dem 
Bedürfnisse einer angemessenen ständischen Verfassung für das 
wesentliche Interesse des Staats“ ihn geleitet habe. :) Auch 
in den Niederlanden hatte der wiedereingesetzte Oranier 
sich schon im Anfange des Jahres 1814 für die Einführung 
der constitutionellen Regierungsform erklärt.) Ja so stark 
war die Gewalt des Zeitgeistes, daß selbst die Alliirten dem 
König von Frankreich die strenge Aufrechthaltung und Be- 
obachtung der Charte zur Pflicht machten "), und geradezu 
erklärten, die Ruhe Europas hänge von der Erhaltung des 
königlichen Ansehens und der Verfassung in Frankreich ab. *) 
So hatten denn auch die zu Wien versammelten Seu- 
veräne und Staatsmänner dem Verlangen der europäischen 
1) Rauch, Parlamentarisches Taschenbuch, 2. Aufl., Lief. 1, S. 109 fg. 
Constitution vem 4. Nov. 1814, Einleitung, §. 1. 
2) Manifest vom 11. Jan. 1815 (Pölitz, a. a. O., Bd. 1, Abth. 1, 
S. 362, 363). 
:) Pölitz, a. a. O., II, 192. 
"“) v. Bernhardi, Geschichte Rußlands und der europäischen Politik, 
I. 499. 
„) Traité T'alliance entre les cours d'’Autriche, de la Grande-- 
Bretagne, de Prusse et de Russie, signé à PTaris le 20 Nov. 1315, 
Introduction. (Ch. de Martens, Recucil manuel, III, 240): Con- 
sidérant que le repos de I’Europe est essentiellement lié à Paffer- 
missement de cet ordre de choses, fondé sur le maintien de lau- 
torité royale et de #a dhorte constitutionnel#.
	        
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