Full text: Staats- und Verwaltungsrecht der freien und Hansestadt Lübeck.

Die Organisation des Staates. 283 
mehrheit. Der vom Vorsitz Abtretende kann nicht sofort 
wieder gewählt werden. Wennindes der Vorsitzende während 
seiner Amtsführung aus dem Senate ausscheidet, so wird sein 
Nachfolger nur für den Rest der Amtsperiode des Aus- 
geschiedenen gewählt und verliert durch diese Wahl seine 
Wählbarkeit bei der nächsten Wahl nicht. Eine gesetzliche 
Beschränkung der Wöählbarkeit auf BRechtsgelehrte besteht 
nicht. In Verhinderungsfällen wird der Bürgermeister durch 
dasjenige Mitglied des Senates vertreten, das zunächst vor 
ihm den Vorsitz im Senate gehabt hat; ist kein Mitglied des 
Senates vorhanden, das bereits den Vorsitz geführt hat, so 
wählt der Senat für die Dauer der Amtsführung des Bürger- 
meisters einen Vertreter in der für die Wahl des Vorsitzenden 
vorgeschriebenen Weise. 
Der Bürgermeister hat, wie schon erwähnt, nicht die 
Stellung eines Vorgesetzten gegenüber den anderen Senatoren; 
er ist vielmehr primus inter pares; nur gibt, wenn bei einer 
Abstimmung im Senate Stimmengleichheit besteht und auch 
durch eine nochmalige Abstimmung nicht beseitigt wird, seine 
Stimme den Ausschlag ($ 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung 
für den Senat). Seine Aufgaben bestehen in der Vertretung 
nach außen, dem Vorsitz im Senate und der Leitung seiner 
Geschäfte. Dem Bürgermeister kommt das Prädikat „Magni- 
fizenz“ zu; amtliche Schreiben des Senates zeichnet er als 
„Präsident des Senates“ *). 
In bezug auf die Behandlung der Geschäfte enthält die 
*), Der Senat bedient sich der Form von Schreiben nur 
im Geschäftsverkehr mit auswärtigen Behörden usw. Seine 
Entscheidungen an Privatpersonen und lübeckische Behörden 
ibt er durch „Dekrete“ ab, die die Entscheidung in Beschluß- 
orm enthalten und mit der Formel: „Beschlossen Lübeck, 
in der Versammlung des Senates, am...... “ und der 
Unterschrift eines Senatssekretärs (siehe unten $. 25£.) schließen. 
Im internen Geschäftsverkehr wird auch die Form eines Aus- 
zuges aus dem Senatsprotokoll gebraucht. Die Anträge des 
Senates an die Bürgerschaft oder den Bürgerausschuß heißen 
„Propositionsdekrete“; auch sie schließen mit der eben er- 
wähnten Formel und tragen die Unterschrift eines Senats- 
sekretärs.
	        
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