Contents : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1813. (8)

93
#.  46.  Strasen.

Alle  diese  Verordnungen  nun  haben  keinen  andern  Swech,  als  diese  bbsartige  Seuche
auf  jede  Art  und  Weise  zu  verhüten  und  zu  unterdrücken,  und  den  Rindviehstand  des
Landes  zu  retten.  Je  mehr  man  aber  gegründete  Hoffnung  hat,  diesen  Zweck  wirklich
zu  erreichen,  wenn  die  Orts-Vorsteher  gehèrige  Thätigkeit  in  der  Exekution  derselben
zeigen,  und  die  Viehbesitzer  nicht  lieber  vorgefaßten  Meinungen,  und  dem  bei  dieser
Seche  schon  häusig  geäusserten  Aberglauben  folgen,  je  mehr  wird  man  auch  über  ihrer
Beobachtung  wachen,  nachläßige  Orts-Vorsteher  zur  Verantwortung  ziehen,  und  die
Viehbesiher,  welche  so  vieler  Warnungen,  Befehle  und  Belehrungen  ungeachtet  nicht
folgen  wollen,  für  jede  Uebertretung  dieser  Gesetze  mit  einer  scharfen  Gesde  und  nach
Umständen  mit  einer  Zuchthaus-oder  Festungsstrafe  belegen.

III.  Anhang,
enthaltend  ärztliche  Vorschriften  zu  Behandlung  der  kranken  Thiere.

K.  48.

Ist  die  Anzahl  der  von  der  Seuche  ergriffenen  Thiere  bereits  so  groß,  daß  man
durch  plbtzliche  Entfernung,  Todtschlagen  und  Verscharren  derfelben,  keine  schnelle  Erstickung
  der  Seuche  mehr  hoffen  kann,  so  werden  die  kranken  an  dem  dazu  bestimmten
Dlaß  und  von  den  besonders  hiezu  aufgestellten  Wärtern,  oder  im  ersten  Anfange  der

rankheit,  von  den  Eigenthümern  auf  folgende  Art  behandelr:
«  4.  40.  Beim  ersten  Ausbruch.

So  wie  ein  Stück  von  dem  Futter  läßt,  und  nicht  mehr  gehbrig  däut,  so  entferne
man  sogleich  alles  Futter,  sowohl  das  grüne  als  das  dürre;  öftero  fressen  die  Thiere
noch  aus  Gewohnheit  verschiedenes  Futter,  können  es  aber,  da  sie  nicht  mehr  wiederkduen,
  auch  nicht  verdauen,  es  bleibt  daher  im  Wannst  liegen,  beschwert  diesen,  und
verdirbt  daselbst.  Es  ist  zur  Ernährung  des  kranken  Thieres  hinreichend,  demselben
öfters  Mehltränke,  oder  die  unten  angesührten  schleimigten  Mittel  beizubringen.

é450.  Wäbhrend  dem  Frost.  .  .

Bemerkt  man  im  Anfang  der  Krankheit  einen  Frost,  der  sich  durch  heftiges
Schuͤtteln,  Straͤuben  der  Haare,  kalte  Ohren  und  Hoͤrner  aͤußert,  so  bereite  man  ein
schleimigtes  Getraͤnke  aus  Gersten  oder  Haber,  oder  Leinsaamen,  oder  Eibischwurzeln,
oder  Leinkuchen  oder  Kleien,  durch  Abkochen,  mache  dasselbe  angenehmsaͤuerlicht  mit
Essg,  Vitrioloͤl  oder  Salzgeist,  und  gebe  davon  nach  Groͤße  oder  Alter  des  Thiers
1—1  Maaß  warm  ein,  striegle  das  Thier  tüchtig  und  decke  es  zu.

§.  57.

Zeigt  sich  darauf  beträchtliche  Hiße,  welche  durch  heißes  Maul,  heise  Ohren  und
Hörnerz  seurige,  hervorgedrückte,  stiere  Augen;  schnelles,  starkes  Herz=  oder  sogenanntes
  Wungenschlagen;  harten,  vollen  Puls,  unbändiges  wildes  Benehmen  des  Thlers  erkannt
  wird;  so  öffne  man,  wenn  es  nicht  kurz  zuvor  geschehen,  und  wenn  das  Thier
übrigens  bei  Kräften  ist,  nach  Verhälrniß  der  Hiße,  des  Alters,  der  Gröze  und  der