Full text: Die Weltgeschichte. Erster Theil. Das Alterthum. (1)

Israels Berfassung. 51 
die Opfer des Dankes dar; sie wurden auch daran gemahnt, wie sie 
durch Uebertretung des Gesetzes Jehova untren geworden; die Sühn- 
und Reinigungsopfer, welche die Priester für sie darbrachten, deuteten 
ihnen die Strafen an, welche als der verdiente Lohn der Untrene sie 
treffen mußten, wenn Jehova sie nicht in Gnaden annahm, da Er ihre 
Rene sah. 1 
Ein anderes Fest, das jede Woche wiederkehrte, feierte jeder Israe- 
lite, wo er immer war, zu Hause oder auf dem Felde, in der Stadt 
oder auf dem Lande, nämlich den Sabath. An diesem Tage ruhte jede 
Arbeit, denn er war Gott geweiht; da sollte sich der Gläubige an die 
Schöpfung durch Gottes Allmachtswort erinnern, an Dessen Walten zu 
der Väterzeit, und daß der Allmächtige und Allgütige es sei, von Dem 
der Mensch alles erhält, Leben, Obdach und Nahrung. Er mußte dann 
die Sorge um des Lebens Nothdurft vergessen, den Blick aufwärts 
richten und nur seiner höheren Bestimmung leben. Am Sabathe 
ruhten auch Knecht und Magd, sie waren an diesem Tage ihren Herren 
tleich, denn sie feierten den Tag Gottes. Selbst das unvernünftige 
Geschöpf genoß des Sabathes; den Zugstier drückte kein Joch, der Esel 
trug keine Last; das Wild im Forste und die Gazelle der Wüste waren 
sicher vor dem Jäger — sie alle erfreuten sich des sabathlichen Got- 
tesfriedens. 
Weil das Gesetz über alles wachte und für alle gegeben war, so 
wurde auch jedem Recht und Gerechtigkeit. In Israel konnte es ebenso- 
wenig Kasten geben als Sklaverei; machte sich ein armer Jeraelite 
zum Knechte eines reichen, so wurde er im Jubeljahre (sedes siebente 
Jahr war ein solches) wieder frei; Mißhandlung oder Tödtung eines 
Knechtes war mit den strengsten Strafen bedroht. Das Gesetz schützte 
den Armen gegen Erpressung und Wucher, die Wittwe und den Waisen 
vor Unterdrückung, gönnte dem Aehrenleser die verlorenen Halme und 
der Armuth die Traube, welche der Winzer übersehen hatte. Es ge- 
bot, daß jedem Kläger Recht gehalten würde und verkündete den unge- 
rechten Richtern, den Bestechlichen, den falschen Zeugen die strengsten 
Strafen. In den Gemeinden waren es die Aeltesten, welche richten 
mußten, und wie sie richten sollten, war in dem Gesetze selbst ausge- 
sprochen. Die Aeltesten der Stämme bildeten mit dem Hohenpriester 
den obersten Rath sowie das oberste Gericht des Volkes; vielmal aber 
richtete der Hohepriester allein, wenn sich die Streitenden an ihn allein 
wandten. 
Kein Familiengut konnte zertrümmert werden; ein verkauftes oder 
versetztes kam im großen Jubelfahre (nach je siebenmal sieben Jahren 
trat das 50. als das große Jubelsahr ein) wieder zurück an die Fa- 
mllie, deren Eigenthum es gewesen war. Ueber die n der Familie
	        
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