Israels Berfassung. 51
die Opfer des Dankes dar; sie wurden auch daran gemahnt, wie sie
durch Uebertretung des Gesetzes Jehova untren geworden; die Sühn-
und Reinigungsopfer, welche die Priester für sie darbrachten, deuteten
ihnen die Strafen an, welche als der verdiente Lohn der Untrene sie
treffen mußten, wenn Jehova sie nicht in Gnaden annahm, da Er ihre
Rene sah. 1
Ein anderes Fest, das jede Woche wiederkehrte, feierte jeder Israe-
lite, wo er immer war, zu Hause oder auf dem Felde, in der Stadt
oder auf dem Lande, nämlich den Sabath. An diesem Tage ruhte jede
Arbeit, denn er war Gott geweiht; da sollte sich der Gläubige an die
Schöpfung durch Gottes Allmachtswort erinnern, an Dessen Walten zu
der Väterzeit, und daß der Allmächtige und Allgütige es sei, von Dem
der Mensch alles erhält, Leben, Obdach und Nahrung. Er mußte dann
die Sorge um des Lebens Nothdurft vergessen, den Blick aufwärts
richten und nur seiner höheren Bestimmung leben. Am Sabathe
ruhten auch Knecht und Magd, sie waren an diesem Tage ihren Herren
tleich, denn sie feierten den Tag Gottes. Selbst das unvernünftige
Geschöpf genoß des Sabathes; den Zugstier drückte kein Joch, der Esel
trug keine Last; das Wild im Forste und die Gazelle der Wüste waren
sicher vor dem Jäger — sie alle erfreuten sich des sabathlichen Got-
tesfriedens.
Weil das Gesetz über alles wachte und für alle gegeben war, so
wurde auch jedem Recht und Gerechtigkeit. In Israel konnte es ebenso-
wenig Kasten geben als Sklaverei; machte sich ein armer Jeraelite
zum Knechte eines reichen, so wurde er im Jubeljahre (sedes siebente
Jahr war ein solches) wieder frei; Mißhandlung oder Tödtung eines
Knechtes war mit den strengsten Strafen bedroht. Das Gesetz schützte
den Armen gegen Erpressung und Wucher, die Wittwe und den Waisen
vor Unterdrückung, gönnte dem Aehrenleser die verlorenen Halme und
der Armuth die Traube, welche der Winzer übersehen hatte. Es ge-
bot, daß jedem Kläger Recht gehalten würde und verkündete den unge-
rechten Richtern, den Bestechlichen, den falschen Zeugen die strengsten
Strafen. In den Gemeinden waren es die Aeltesten, welche richten
mußten, und wie sie richten sollten, war in dem Gesetze selbst ausge-
sprochen. Die Aeltesten der Stämme bildeten mit dem Hohenpriester
den obersten Rath sowie das oberste Gericht des Volkes; vielmal aber
richtete der Hohepriester allein, wenn sich die Streitenden an ihn allein
wandten.
Kein Familiengut konnte zertrümmert werden; ein verkauftes oder
versetztes kam im großen Jubelfahre (nach je siebenmal sieben Jahren
trat das 50. als das große Jubelsahr ein) wieder zurück an die Fa-
mllie, deren Eigenthum es gewesen war. Ueber die n der Familie