118 Das heilige römische Reich deutscher Nation.
doch Heinrich wollte sich nicht dazu verstehen; als König Konrad gegen
ihn zog, rief er den Franzosenkönig um Hilfe an und huldigte diesem
als seinem Oberherrn. Konrad belagerte ihn in Grona, mußte aber
die Belagerung aufheben, als sich ein französisches Heer näherte.
Den Herzog Arnulf von Bayern vertrieb er zwar mehr als einmal
aus dem Lande, allein dieser kam immer wieder und behauptete sich bis
zu Konrads Tod.
In Alemannien warfen sich Burkart und Adalbert, die Herren von
Rhätien, zu alemannischen Herzogen auf, wurden jedoch von den Großen
ermordet. Allein die Ruhe war damit keineswegs hergestellt; denn die
königlichen Kammerboten, die Verwandten der Ermordeten, Erchanger
und Berthold, geriethen in Streit mit Bischof Salomo von Konstanz,
dem sie die Schenkungen vorenthielten, welche der König aus seinem
Gute ihm gemacht hatte und führten ihn sogar gefangen auf eine
ihrer Burgen. Zwar wurde er bald befreit, die Kammerboten selbst
gefangen und mit Verbannung bestraft, indessen scheinen sie bald wieder
zurückgekehrt zu sein; denn schon 915 verbündet sich mit ihnen Burkart,
des ermordeten Burkart Sohn, der aus Italien zurückgekehrt war, und
bei Wahlwies im Hegau schlugen sie das königliche Heer, worauf sich
Erchanger Herzog von Alemannien nannte. Erchanger und Berthold
geriethen wieder in Haft und wurden enthauptet (816); Burkart aber
trotzte weiter, nannte sich selbst Herzog und vertheidigte sich dergestalt,
daß ihn noch Konrad anerkannte. Der König bewog seinen Bruder
Eberhard auf dem Sterbebette (918), nicht selbst die Krone behaupten
zu wollen, sondern sie dem Sachsenherzoge zu überbringen, als dem
einzigen Manne in Deutschland, der Macht genug besäße, demselben
wieder Ruhe und Ordnung zu geben.
So sind demnach die Herzogthümer in Deutschland gegründet, auf
welchen die Königsmacht ruhen sollte, wie bei einem Gebäude das alles
schirmende Dach auf den Mauern. Ein Herzog empfing von dem Könige
als Zeichen der Belehnung mit seiner Würde einen Speer und eine Fahne.
Die Herzoge vertraten ihre Mannen vor dem Gerichte des Königs; in
ihrem Lande selbst waren sie die obersten Richter, die Anführer ihrer
Leute im Kriege, die Wächter über die allgemeine Sicherheit. Sie übten
das Münzrecht und waren meistens auch Grafen und zwar von mehreren
Gauen zugleich.
Als Nachfolger der Sendgrafen und Kammerboten erscheinen nun
neben den Herzogen die Pfalzgrafen, welche die Reichsjustiz üben und
die königlichen Einkünfte verwalten sollten; viele dieser Befugnisse
gingen aber auf die Herzoge über. Die Erblichkeit der herzoglichen
Würde war allerdings nicht gesetzlich ausgesprochen, bestand aber tbat-
sächlich; denn welcher Herzog ließ seinem Geschlechte nicht die Nachfolge