Heinrich in Italien. Drei deutsche Päpste. 137
errang; dieser eroberte auch Kroatien und Slavonien, und führte in
diesen Ländern das Christenthum ein (1077—1095).
Treuga Dei.
Im Jahre 1043 war Heinrich in Konstanz; hier erklärte er in der
Domkirche öffentlich, daß er allen seinen Feinden verzeihe, und forderte
mit den eindringlichsten Worten dazu auf, von den Fehden abzulassen
und sich mit dem Gegner zu versöhnen. Das wirkte und hielt einige
Zeit an, da Heinrich mit Nachdruck zu empfehlen verstand. Er machte
den „Gottesfrieden“ (treuga Dei) geltend, den die Geistlichkeit in Bur-
gund durchgesetzt hatte; diesem gemäß sollten die Waffen ruhen von
Mittwoch abends bis Montag morgens, und ebenso während der heiligen
Zeiten des ganzen Jahres. Lange hat dieser Gottesfrieden nirgends
gedauert und erlosch selbst in der Erinnerung der Völker, denn wir
finden bald Krieg und Fehde ohne alle Rücksicht auf die heiligen Zeiten
und ohne daß nur je eine Berufung auf die treuga Dei erhoben wird.
Der Gottesfriede wird nur in dem spätern Sachsenspiegel, niemals aber
in einem Reichsgesetze erwähnt.
Heinrich in Stalien (1046—1047; 1055). Prei deutsche Päpste.
In Italien und Rom war wieder die alte Wirthschaft los; Heinrich
zog im Jahre 1046 nach Italien, wohin Papst Gregor VI. ihn gerufen
hatte. In Sutri wurde Koncil gehalten; Gregor VI. dankte selbst ab,
sein Gegenpapst wurde abgesetzt und auf Verlangen der Römer, der
Geistlichkeit und des Volkes ernannte der deutsche König einen Papfst,
den Bischof Suitger von Bamberg, welcher den Namen Klemens II.
annahm und Heinrich zum Kaiser krönte. Als Klemens schon den 9.
Oktober 1047 starb, ernannte der Kaiser den Bischof von Briren zum
Papste (Damasus II.), der aber wenige Tage nach seiner Ankunft in
Rom ebenfalls starb. Nun wollte kein Deutscher mehr Papst werden,
obwohl die Römer bei dem Kaiser durch eine Deputation um einen Papst
anhielten; doch erhob dieser einen seiner Verwandten, den trefflichen
Bischof Bruno von Tull, zu der hohen Würde.
Den Bruno begleitete ein italienischer Mönch, Hildebrand, nach
Rom, nachdem er demselben versprochen hatte, sich noch einmal in Rom
kanonisch wählen zu lassen; den kirchlich strengen Männern konnte die
Ernennung des Papstes durch einen Akt der kaiserlichen Gewalt nicht
als rechtmäßig erscheinen, wie sie auch keineswegs rechtmäßig war. Zwar
bei den Bedrängnissen, in welche der päpstliche Stuhl durch die Parteien
der römischen Adelsgeschlechter gekommen war, indem ihn diese förmlich
als ein Parteien= und Familieneigenthum betrachteten, mußte das mäch-
tige Eingreifen ehrenfester Kaiser, wie Otto's I. und Heinrichs III.