170 Das heilige römische Reich deutscher Nation.
streng, besonders auf Antreiben der italienischen Feinde Mailands, der
von ihm mißhandelten Städte. Die Stadt sollte bis auf die Kirchen
auf den Grund niedergerissen und die Bürger in vier offenen Orten
angesiedelt werden (1162).
Des Katsers Stellung zu dem Panste.
Schon mit Adrian IV. gerieth der Kaiser in die gespanntesten Ver-
hältnisse; denn er bekümmerte sich offenbar um das Wormserkonkordat
nicht und besetzte die wichtigsten Bisthümer selbst, und ebenso wenig
wollte er ein Recht des Papstes, die Kaiserkrone zu verleihen, anerken-
nen. Als der päßpstliche Gesandte, Kardinal Roland, darauf beharrte,
die Kaiserkrone sei päpstliches benelicium (im Latein des Mittelalters
doppelsinnig: Gabe oder Lehen), wollte Otto von Wittelsbach ihm den
Kopf spalten, und der Briefwechsel des Kaisers und des Papstes wurde
in sehr bitterem Tone geführt. Der Papst beharrte auf seinem Krö-
nungsrechte, und in der That war der Papst seit Karl dem Großen
Oberherr der Stadt Rom und mußte schon deßwegen ein Wort dabei
zu sagen haben, wer der römische Kaiser, der Schutzherr der Stadt, sein
solle. Außerdem war aber die Krönung eine religiöse Handlung, eine
Weihe, und der Papst konnte nun doch wohl nicht gezwungen werden,
sedesmal den mächtigsten Herrn zu weihen, der mit Heeresmacht nach
Rom kam; so hätte auch Attila Kaiser werden können. Der Kaiser
sollte der oberste Schirmherr der Kirche sein; konnte nun das Oberhaupt
der Kirche gezwungen werden, jedesmal den Mächtigsten als Schirmherrn
anzuerkennen und zu weihen? Da war kein Ausweg; entweder aner-
kannten die Kaiser das Recht des Papstes hinsichtlich der Krönung und
dann durften sie sich an dem benelicium nicht stoßen, oder sie aner-
kannten dieses Recht nicht und dann durften sie auch die Krone nicht
von dem Papste empfangen, sondern mußten den Kaisertitel aus eigener
Macht annehmen und zusehen, wie weit ihr Eisenrecht auf Weltherrschaft
reiche. Friedrich wollte weder das eine, noch das andere; die päßpstliche
Weihe hatte in der Christenheit eine viel zu hohe Geltung, als daß er
derselben hätte entbehren können, und dazu war er ein gläubiger Christ,
aber seine Vorstellung von der kaiserlichen Macht war der Art, daß er
den Papst als derselben untergeordnet betrachtete; „wo das Schwert
des Kaisers hintrifft, da soll auch der Bann des Papstes hintreffen“,
sagte Friedrich, oder mit anderen Worten: das kaiserliche Machtgebot
soll auch durch die Kirchengewalt unterstützt werden. Durch seine An-
wendung des römischen Rechtes auf Italien, von wo es sich den Weg
nach Deutschland bald geöffnet hatte, durch die Unterordnung der Kirche
unter den Kaiser war Friedrich auf dem geraden Wege, die Despotie
der römischen Cäsaren wieder herzustellen. Im Jahre 1804 hat ein