Full text: Die Weltgeschichte. Zweiter Theil. Das Mittelalter. (2)

190 Das heilige römische Reich deutscher Nation. 
keinen Augenblick diesen Beschluß zu genehmigen, und auch Kaiser 
Friedrich, dem er nach Italien überschickt wurde, gab die kaiserliche Be- 
stätigung, denn gleichzeitig versuchte er es in Italien durch ähnliche 
Gesetze die Städte ihrer Freiheiten zu berauben und den Adel ganz auf 
seine Seite zu bringen. Er war so wenig wie sein Großvater ein 
Gönner der städtischen Freiheiten, weil seine despotische Natur, welche 
durch den saracenischen Einfluß nicht gemildert werden konnte, wider- 
strebte; hätte er aber auch den Herren vielleicht nicht gutwillig den Ge- 
fallen gethan, so mußte er es, denn Heinrich schickte sich an in Ver- 
bindung mit den Lombarden und mehreren deutschen Fürsten gegen den 
Vater zu rebellieren. Dieser Junge wollte unabhängig von seinem Vater 
König in Deutschland sein, während die deutschen Fürsten in Worms 
neben dem Beschlusse gegen die Städte sich auch verabredet hatten, wie 
die königliche Gewalt auf nichts zurückgeführt werden könnte. 
Der entartete König Heinrich. Mainzer Reichstag (1235). 
Allein dies gelang noch nicht; als Friedrich über die Alpen kam, 
so fand er noch immer so viel Unterstützung, daß er alle Pläne und 
Ränke für einmal unterdrückte (1235). Er begnadigte Heinrich, und 
als derselbe trotzdem feindselig blieb, ließ er ihn gefangen setzen 
und zuletzt nach Sicilien bringen, wo er 1242 im Gefängniß starb. 
Seine Söhne folgten ihm schnell in das Grab, die Wittwe, Mar- 
garetha von Oesterreich, vermachte ihre königliche Krone zu wohlthätigen 
Stiftungen; der unglücklichen Frau wartete aber ein noch traurigeres 
Schicksal. 
Im Jahre 1235 erließ Friedrich auf dem Reichstage von Mainz 
den 5. August ein Gesetz: „welcher Sohn seinen Vater von seinem 
Eigen und Erbe oder von seinem Gut verstoßt oder (wider ihn) brennet 
oder raubet oder zu seinen Feinden schwört mit Eiden, daß es auf seines 
Vaters Ehre geht oder auf sein Verderben — bezeuget es sein Vater 
zu den Heiligen vor dem Richter mit zwei sendbaren Mannen, der Sohn 
soll verlustig sein Eigens und Lehens und fahrenden Gutes.“ Solche 
Gesetze brauchte damals Deutschland! Im gleichen Jahre heirathete 
Friedrich Isabellen von England, erhob den Welfen Otto zum Herzog 
von Braunschweig und Lüneburg, entfremdete sich aber dadurch die 
Wittelsbacher, welche bereits die Rheinpfalz geerbt hatten und Nieder- 
sachsen beanspruchten. Zu Mainz verkündete er auch einen zehnjährigen 
Landfrieden und eine Reihe von Verordnungen, welche jedem seine her- 
kömmlichen Rechte und Freiheiten wahren sollten. Dieses ging im 
Grunde bloß gegen die Städte, denen dadurch Bündnisse, Aufnahme 
von Landbewohnern in ihr Bürgerrecht und die Ausübung der Gerichts- 
barkeit verboten wurden, die ein kaiserlicher Bogt erhielt. In späteren
	        
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