190 Das heilige römische Reich deutscher Nation.
keinen Augenblick diesen Beschluß zu genehmigen, und auch Kaiser
Friedrich, dem er nach Italien überschickt wurde, gab die kaiserliche Be-
stätigung, denn gleichzeitig versuchte er es in Italien durch ähnliche
Gesetze die Städte ihrer Freiheiten zu berauben und den Adel ganz auf
seine Seite zu bringen. Er war so wenig wie sein Großvater ein
Gönner der städtischen Freiheiten, weil seine despotische Natur, welche
durch den saracenischen Einfluß nicht gemildert werden konnte, wider-
strebte; hätte er aber auch den Herren vielleicht nicht gutwillig den Ge-
fallen gethan, so mußte er es, denn Heinrich schickte sich an in Ver-
bindung mit den Lombarden und mehreren deutschen Fürsten gegen den
Vater zu rebellieren. Dieser Junge wollte unabhängig von seinem Vater
König in Deutschland sein, während die deutschen Fürsten in Worms
neben dem Beschlusse gegen die Städte sich auch verabredet hatten, wie
die königliche Gewalt auf nichts zurückgeführt werden könnte.
Der entartete König Heinrich. Mainzer Reichstag (1235).
Allein dies gelang noch nicht; als Friedrich über die Alpen kam,
so fand er noch immer so viel Unterstützung, daß er alle Pläne und
Ränke für einmal unterdrückte (1235). Er begnadigte Heinrich, und
als derselbe trotzdem feindselig blieb, ließ er ihn gefangen setzen
und zuletzt nach Sicilien bringen, wo er 1242 im Gefängniß starb.
Seine Söhne folgten ihm schnell in das Grab, die Wittwe, Mar-
garetha von Oesterreich, vermachte ihre königliche Krone zu wohlthätigen
Stiftungen; der unglücklichen Frau wartete aber ein noch traurigeres
Schicksal.
Im Jahre 1235 erließ Friedrich auf dem Reichstage von Mainz
den 5. August ein Gesetz: „welcher Sohn seinen Vater von seinem
Eigen und Erbe oder von seinem Gut verstoßt oder (wider ihn) brennet
oder raubet oder zu seinen Feinden schwört mit Eiden, daß es auf seines
Vaters Ehre geht oder auf sein Verderben — bezeuget es sein Vater
zu den Heiligen vor dem Richter mit zwei sendbaren Mannen, der Sohn
soll verlustig sein Eigens und Lehens und fahrenden Gutes.“ Solche
Gesetze brauchte damals Deutschland! Im gleichen Jahre heirathete
Friedrich Isabellen von England, erhob den Welfen Otto zum Herzog
von Braunschweig und Lüneburg, entfremdete sich aber dadurch die
Wittelsbacher, welche bereits die Rheinpfalz geerbt hatten und Nieder-
sachsen beanspruchten. Zu Mainz verkündete er auch einen zehnjährigen
Landfrieden und eine Reihe von Verordnungen, welche jedem seine her-
kömmlichen Rechte und Freiheiten wahren sollten. Dieses ging im
Grunde bloß gegen die Städte, denen dadurch Bündnisse, Aufnahme
von Landbewohnern in ihr Bürgerrecht und die Ausübung der Gerichts-
barkeit verboten wurden, die ein kaiserlicher Bogt erhielt. In späteren