Die Bürger. Die Dome. 223
thaten sich zusammen in Genossenschaften, in Zünste, Innungen und
Gilden, ordneten und regelten sie durch Gesetze, die streng beobachtet
werden mußten (Meister, Geselle, Lehrjunge). Je mehr die Handwerker
an Zahl und Wohlstand zunahmen, um so weniger duldeten sie in die
Länge die Herrschaft der Aristokratie, welche von den ritterbürtigen Bür-
gern ausgeübt wurde, und später finden wir fast überall die Handwerker
im Aufstande gegen die aristokratischen Magistrate, in Italien noch früher
als in Deutschland. Doch gelang es in Venedig, daß sich eine Oli-
garchie von 300 Familien 1297 aufwerfen konnte, was jenseits der
Alpen nur in Bern gleichfalls zu Stande kam. Die deutschen Städte
waren mehrentheils auf dem Boden des Reiches gebaut, der also keinem
Dynasten eigenthümlich gehörte, standen aber unter der Oberhoheit des
Landesherzogs, wenn diese Würde noch eristierte, oder unter der des
Grafen, des Bischofs u. s. w. Wir haben gesehen, wie sie unausgesetzt
darnach strebten, ihre eigenen Herren zu werden, was man „an das
Reich“, den Kaiser, kommen hieß, und wie einzelne Kaiser sie bei diesem
Streben unterstützten. Als vollends durch den hohenstaufischen Kampf
das Reich ganz in Verwirrung gerieth und jeder zugriff, wie er konnte,
säumten die Städte auch nicht; wir werden sie bald als eine Macht auf-
treten sehen, die Deutschland in Verbindung mit den geistlichen Fürsten
vor dem Schicksale Polens bewahrte. Daß die Städter den Fürsten un-
angenehme Leute waren, begreift sich von selbst, denn sie wollten sich
der Landeshoheit nicht fügen und drohten ihnen furchtbar zu werden,
wenn sie größere Verbindungen zusammenbrachten, wie sie schon oft ver-
sucht hatten. Den Edelleuten waren die Städter in der Scele zuwider,
denn sie erhoben sich als ein wehrhafter Stand neben ihnen, entzogen
ihnen durch Bürgeraufnahmen viele dienstbare Leute und rächten jede
Beleidigung mit einer solchen Uebermacht, daß der einzelne Edelmann
nicht widerstehen konnte; zudem wollten sie auch ritterbürtige Einwohner
der Städte und die der nächsten Umgebung zum Gehorsam unter das
Stadtrecht zwingen.
Der bis auf wenige Reste untergegangene Stand der gemeinen
Freien feierte in den Bürgern seine Auferstehung, und die Arbeit, welche
von dem alten Germanen wie von dem Ritterbürtigen als des freien
Mannes unwürdig verschmäht und dem Leibeigenen und Dienstmann
zugewiesen war, gelangte in den Städten zu Ehre.
Die Vome.
Die christliche Kunst.
Als Denkmäler aus der Zeit der Städteblüte, dic durch die Kreuz-
züge erschlossen wurde, ragen noch die Dome oder Münster über Woh-