Full text: Die Weltgeschichte. Zweiter Theil. Das Mittelalter. (2)

236 Das heilige römische Reich deutscher Nation. 
Aufhebung der Shlaverei. Aufhebung oder Milderung der (eibeigenschaft. 
Daß die Sklaverei heidnischen Ursprungs ist, bat die Kirche von 
jeher ausgesprochen; weil die Sklaverei aber durch die Staatsgesetze zu 
Rechte bestand, so durfte die Kirche nicht durch ein Verbot gegen die 
Sklaverei einschreiten, sondern sie mußte darauf hinwirken, daß die 
Sklavenbesitzer in den Sklaven nach der Ermahnung des Apostels Bru- 
der in Christo erkannten, und daß die Sklaven wegen der christlichen 
Gleichheit mit ihren Herren nicht übermüthig wurden, sondern zur Ehre 
Gottes nur treuer und eifriger dienten. Dadurch wurde die Härte 
der Sklaverei gemildert, die Freilassung der Sklaven von frommen 
Herren und Frauen als ein Werk der christlichen Barmherzigkeit be- 
trachtet und geübt und es den christlichen römischen Kaisern nahe gelegt, 
die alten Gesetze in Betreff der Sklaven im christlichen Geiste zu ändern. 
Dies geschah auch von Konstantin I. bis Justinian I., doch wurde die 
Aufhebung der Sklaverci niemals gesetzlich ausgesprochen, so lange das 
altrömische Reich bestand. 
Auch bei den germanischen Völkern bestand die unterste Volksklasse 
aus Sklaven, die Kirche mußte daher nach der Bekehrung der Germanen 
den Kampf gegen die Sklaverei aufnehmen. Besonders thätig waren 
in dieser Richtung die Mönche, und zu Anfang des 9. Jahrhunderts 
war bereits der Grundsatz durchgedrungen, daß kein Kloster auf seinen 
Gütern Sklaven halten dürfe. Durch Konecilienbeschlüsse wurde den 
Bischöfen gestattet, die Sklaven auf den Kirchengütern ohne Beistimmung 
des Klerus freizulassen. Ebenso wurden von Päpsten, Bischöfen und 
Priestern Sklaven gekauft und dann freigelassen. Da die Bischöfe neben 
den weltlichen Großen auf den Reichstagen bei der Gesetzgebung mit- 
wirkten, so setzten sie Bestimmungen durch, welche der Sklaverei immer 
engere Gränzen zogen. So wurde z. B. 650 festgesetzt, daß in Zukunft 
kein christlicher Sklave aus dem fränkischen Reiche hinaus verkauft wer- 
den dürfe, andere Gesetze verboten den Verkauf von christlichen Sklaven 
an Heiden, Mohammedaner und Juden, Karl der Große verbot den 
Verkauf eines Sklaven außer der Mark und jeden heimlichen Verkauf. 
Dessenungeachtet hörte der Sklavenhandel, welcher größtentheils in den 
Händen der Juden und Venetianer war, noch nicht ganz auf und nahm 
während der Kriege der Deutschen gegen die Slaven sogar einen neuen 
Ausschwung. Doch war dies nur vorübergehend und die erneuerte An- 
strengung der Kirche hatte es zu Anfang des 11. Jahrhunderts bereits 
durchgesetzt, daß innerhalb des fränkischen Reiches kein Sklave mehr ge- 
kauft oder verkauft wurde, wogegen bei den heidnischen und moham- 
medanischen Völkern die Sklaverei und der Sklavenhandel heute noch 
wie vor 1000 Jahren besteht.
	        
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