248 Deutschland und Italien finken.
einen Rückhalt gesucht und Bündniß mit ihnen gemacht zum gegenseitigen
Schutze in jener Zeit der Fehden, wie Bern die Bewohner der
oberländischen Thäler gegen die Herren von Weißenburg, die sie höher
besteuern wollten, in Schutz nahm und sich verburgrechtete. Wir wissen
ferner, daß der rheinische Städtebund 1255 erklärt hatte, die Rechte der
Landleute schützen zu wollen; es war demnach ein allgemeines Streben
in den Städten, in ihrem Kampfe gegen die Herren die Bauern zu benutzen,
und dieß gelang Zürich und Bern deßwegen am besten, weil sie
durch die Landesbeschaffenbeit am meisten begünstigt waren. Zürich hatte
mit Albrecht in Feindschaft gelebt, sich aber doch fügen müssen; nun war
Albrecht ermordet, der wie Rudolf die Rechte seines Hauses und des
Königs wiederhergestellt und geübt hatte; ist es nun noch zu verwundern,
daß auf die Kunde von Albrechts Tode Zürich seine Thore schließt,
die Bauern im Gebirge aber die verhaßten Burgen anzünden? Daß sie
einen Bund verabredeten, ist natürlich, doch Urkunde ist keine vorhanden;
erst als durch die königlichen Feinde des Hauses Habsburg ihr Aufstand
legitimiert wurde, faßten sie den ersten eidgenössischen Bundesbrief ab;
es ist bezeichnend, daß sie bei den folgenden Unterhandlungen den Zustand
anerkannt wissen wollen, wie er war vor dem „alten Küng“ (vor
König Rudolf), d. h. wo sie Meister im Lande waren. So gelanzg
einigen Gemeinden im Gebirge und den vorliegenden Städten das nämliche,
was den deutschen Fürsten im Reiche geglückt war: auch die Bauern
und Städter anerkannten dem Namen nach die Oberhoheit des Königs,
geborchten ihm aber nur, wenn es ihnen nützlich oder nothwendig schien,
und das war höchst selten der Fall. Der eidgenössische Bund ging denselben
Weg wie die großen und kleinen Dynasten im deutschen Reiche.
Viertes HKapitel.
Kaiser Beinrich VII. (1308—1313).
Auf Albrecht folgte abermals kein Habsburger, sondern der Bruder
des Erzbischofs von Trier, der ritterliche Heinrich von Luxemburg, der
sogleich seine Feindschaft gegen Habsburg dadurch bewies, daß er den
Eidgenossen ihre Reichsfreiheit urkundete und ihnen das große Vorrecht
cinräumte, „daß keiner sie richten sollte, er sei denn ihr Landsmann“;
dadurch wurden sie der Gerichtsbarkeit des aargauischen Landgrafen entzogen,
welche Würde Habsburg begleitete. Die Habsburger mußten es
sich gefallen lassen, denn sie hatten sonst genug Feinde, und mußten frob
sein, daß Heinrich endlich die Mörder ihres Vaters ächtete.