Der eidgenössische Bund der acht alten Orte. 267
der Souveränität hatten und auf den Kurtagen das Reich regieren
konnten, wenn sie unter sich einig waren. Der König selbst war
mehr eine Figur als eine Macht, wenigstens den Fürsten gegenüber;
denn auch die anderen Fürsten, welche nicht die Kurwürde hatten,
bemühten sich, die gleiche Landesherrlichkeit in ihren Territorien zu ge-
winnen.
RKitter= und Städtebünde.
Die Reichsritterschaft und die freien Städte, die in den fürstlichen
Landen zerstreut waren, griffen nun, nachdem sie von dem Kaiser aufge-
geben waren, zu dem letzten Schutzmittel, zu Verbindungen oder Eidge-
nossenschaften, obwohl solche laut der goldenen Bulle nur mit Genehmi-
gung des Landesherrn geschlossen werden durften (1376). Sie batten
es um so mehr nöthig, als Karl ohne Gewissen sie begünstigte oder
opferte, je nachdem es ihm vortheilhaft schien; so wollte er seinem Sohne
Wenzel die Nachfolge im Reiche versichern, die Kurfürsten willigten aber
nur gegen eine Summe von 100,000 Gulden (nach dem jetzigen Geld-
werthe gewih zwei Millionen) an jeden ein. Karl wollte aber nicht
baares Geld erlegen und verpfändete ihnen dafür den Rest der Reichs-
zölle und dreißig Reichsstädte! Die Kurfürsten ließen ihn außerdem
schwören, daß die Verpfändung nie eingelöst werden sollte. Wer möchte
nun die englische Magna charta mit unserer goldenen Bulle ver-
gleichen! —
Der eidgenõsfische Hund der acht alten Ortte (1353):
Urt, Schwyz, Unterwalden, Luzern, Zürich, Zug, Glarus, Bern.
Um jene Zeit war aber eine große Bewegung in den freien Städten
und unter den freien Bauern, so namentlich in den oberen deutschen
Landen. In Zürich hatte eine Revolution der Handwerker gegen die
Aristokratie gesiegt (1339); diese wandte sich an den benachbarten
Grafen von Habsburg-Laufenburg-Rapperswyl und erhielt dessen Unter-
stützung zu einer Gegenrevolution. Sie mißlang aber, der Graf fiel
bei dem nächtlichen Ueberfalle, den er gegen die Stadt wagte, in die
Hände der Bürger, welche darauf auch Rapperswyl eroberten. Da
dieses österreichisches Lehen war, so kam Zürich in Verwicklungen mit
Herzog Albrecht von Oesterreich und ließ sich von den Eidgenossen in
deren Bund aufnehmen (1351). Der Herzog belagerte Zürich vergeb-
lich, und nach seinem Abzuge wagten Glarus und Zug (1352) sich
ebenfalls von der österreichischen Herrschaft loszumachen und in den
Bund zu treten. Damals war Karl IV. gerade mit Haus Habsburg
in friedlichen und selbst freundschaftlichen Verhältnissen, daher erklärte