Full text : Die Weltgeschichte. Zweiter Theil. Das Mittelalter. (2)

Die  Klöster.  37

Die  Klosterämter:  Kastvogt,  Meler,  Keller.

Nun  sollten  aber  die  Klöster  ihre  Unterthanen  gegen  Angriffe  vertheidigen
  oder  sie  in  das  Feld  führen,  wenn  der  Landesherr  zu  den
Waffen  rief;  sie  sollten  Gericht  halten,  in  ihren  Sachen  vor  Gericht  erscheinen,
  Abgaben  einziehen  u.  s.  w.;  nach  dem  Gesetze  der  Kirche  jedoch
(das  freilich  oft  genug  übertreten  wurde)  durfte  kein  Geistlicher  Blut
vergießen,  weder  als  Krieger  noch  als  Richter,  und  auch  das  Einziehen
der  Steuern  glaubte  man  für  Mönche  nicht  passend.  So  entstanden  bei
den  großen  Stiften  Aemter,  welche  von  Weltlichen  begleitet  wurden.
Das  wichtigste  dieser  Aemter  war  die  Kast=  oder  Schirmvogtei,  die  immer
von  angesehenen  adeligen  Geschlechtern,  gewöhnlich  von  den  Nachkommen
des  Stifters  versehen  wurde.  Ein  solcher  Vogt  hatte  die  Verpflichtung,
das  Stift  gegen  Gewaltthat  zu  schützen,  dessen  Rechte  zu  vertheidigen
und  im  Nothfalle  die  Klosterleute  in  das  Feld  zu  führen  und  ihnen  mit
seinen  eigenen  Angehörigen  beimnstehen.  Außerdem  richtete  der  Kastvogt
über  Mord,  Brand,  Raub,  Diebstahl,  Verwundung  u.  s.  w.  und  kam  zu
dem  Behufe  zu  bestimmter  Zeit  an  den  Gerichtsort;  während  er  anwesend
war,  mußte  das  Stift  ihn  und  sein  Gefolge,  auch  seine  Pferde,  Hunde
und  Jagdfalken  verköstigen.  Ueberdies  erhob  der  Kastvogt  eine  bestimmte
Steuer;  von  den  Geldstrafen  erhielt  er  wenigstens  ein  Drittheil,  so  daß
also  eine  Kastvogtei  ein  sehr  einträgliches  Amt  war.  Aber  vielmal  sah
sich  dieser  Schirmberr  geradezu  als  Herrn  des  Klosters  an.  In  zahllosen
  Urkunden  wird  über  Gewaltthätigkeit,  Eigenmächtigkeit,  Beeinträchtigung
  des  Stiftsgutes  durch  die  Kastvögte  geklagt,  und  es  wird
häufig  genau  bestimmt,  wie  oft  der  Kastvogt  kommen,  mit  wie  viel
Männern  und  Pferden,  wie  lange  er  bleiben  dürfe  u.  s.  w.  Das  half
jedoch  gewöhnlich  nicht  lange;  die  durch  Krieg,  Erbtheilung  und  Verschwendung
  heruntergekommenen  Adeligen  sahen  nur  mit  Neid  auf  den
reichen  Besitz  des  von  ihren  Vorfahren  gestifteten  Klosters;  andere  suchten
Erweiterung  ihrer  Herrschaft  und  meinten  dazu  das  Geld  und  die  Leute
des  Klosters  wohl  brauchen  zu  können.  Gegen  solche  Herren  halfen
Urkunden  gar  nichts,  Bann  und  andere  geistliche  Strafen  nicht  viel,
daher  bemühten  sich  die  Klöster  sebr,  ihrer  Kastvögte  ganz  los  zu  werden
und  durch  eigene  weltliche  Beamte  jene  Obliegenheiten  zu  besorgen.

Ein  Stiftsamt  war  ferner  das  des  Meiers.  Die  größeren  Hofgüter
  theilte  man  gewöhnlich  wieder  in  kleinere  Wirthschaften,  welche
Huben  (40  Jucharte),  Schuppisen  und  Ronkalen  genannt  wurden.  Das
größte  derselben  und  der  Mittelpunkt  hieß  in  Alemannien  der  Kellhof,
und  der  Oberaufseher  eines  solchen  Meier  (villicus).  Diesem  lag  die
Leitung  des  Feldbaues  ob  und  der  Einzug  der  Gefälle.  Gewöhrlich
aber  wurden  die  Meier  zu  vornehm,  um  sich  mit  dem  Landbau  abzu-