Die Jesuiten. 103
te Wissenschaft unentbehrlich sei. Deßwegen schämte sich der 30jährige
Lrela nicht, in der Schule von Barcelona inmitten der Knaben Platz
ju nehmen und die Anfangsgründe der lateinischen Sprache zu erlernen.
Dam studierte er in Alkala und Salamanka und bezog 1528 die Uni-
verität Paris. Hier hatte er wie in Alkala und Salamanka zuerst mit
Verächtigung und Spott zu kämpfen, aber sein ernstes Wesen, sein
wifenschaftlicber Eifer, seine Enthaltsamkeit, seine tiefe und feurige
Religiosität erwarben ihm bald allgemeine Hochachtung und die talent-
rellten jungen Männer zu begeisterten Freunden; diese waren Franz
#von TFavier (Franz Kaver), Leferre, Lainez, Rodriguez, Bo-
badilla, Salmeron. Am 15. August 1534 legten sie in einer unter-
udischen Kapelle im Montmartre das Gelübde der Armuth und Keuschheit
ob, gelobten eine Wallfahrt nach Jerusalem, um dort für den Namen
Fisu zu streiten und falls dies nicht möglich wäre, sich dem Papste zu
jeter Mission anzubieten. Der Verabredung gemäß trafen sie 1537 in
Venedig zusammen, wohin Loyolas Freunde drei weitere Brüder brachten,
die sie gewonnen hatten, den Le Jay, Koduri und Bruet; in dem-
selben Jahre wurden sie zu Priestern geweiht, denn nur Leferre war
schen Priester. Im Jahre 1538 kamen sie nach Rom und legten dem
Papste Paul III. den Plan der neuen Stiftung vor. Er billigte den-
selben und Ignatius stellte nun sich und seine Schaar zur unbedingten
Versügung des Papstes. 1540 den 27. September erhielt der neue Or-
den durch eine päpstliche Bulle seine volle kirchliche Berechtigung, 1543
wurde die Beschränkung auf 60 Professen aufgehoben und dem Orden
Vdie Vollmacht gegeben, seine Regeln nach Zeit und Umständen zu ändern.
Ignaz starb den 31. Juli 1556 und wurde 1622 von Gregor XV.
unter die Zahl der Heiligen aufgenommen; bei seinem Tode zählte die
Gesellschaft Jefu bereits 1000 Mitglieder in allen Ländern und schon
Missionäre in beiden Indien. Die von Ignaz entworfene und von seinem
Nachfelger Lainez verwirklichte Verfassung des Ordens ist in ihren Haupt-
zügen folgende: Die von allen Ordensprofessen (corpus societatis) ge-
wählten Repräsentanten ernennen den Ordensgeneral, der in Rom seinen
Aufenthalt nehmen muß und nur dem Papste unterworfen ist. Er hat
zur Seite einen Admonitor und fünf aus den Nationen gewählte Assi-
stenten, die aber nur berathende Stimme haben; der General selbst ist
sjeoch an die Konstitutionen des Ordens gebunden und kann nur in
einzelnen Fällen dispensieren. Der General wählt aus den Professen
die Präsides der Profeßhäuser, die Rektoren der Kollegien, die Supe-
rieren der Filialkollegien; sie sind nur dem General verantwortlich und
baben wie er einen Armonitor und Assistenten als Berather an der Seite.
Wer als Mitglied ausgenommen werden will (der Postulant), wird zuerst
nach seiner Neigung geprüft und auf die Schwere des auf ihn warten-