502 Die Zeit von 1815 bis 1847.
jedoch mit Verlust zurückgeschlagen. Nun schritt die Tagsatzung ein,
trennte den Kanton in zwei selbstständige Theile, Baselstadt und
Baselland, vertheilte das Staatsvermögen des ehemaligen Kantons
(auch den Univerfitätsfond) nach der Kopfzahl, wodurch der Landschaft
eine Summe zugemessen wurde, zu der sie während des gemeinschaft-
lichen Haushalts mit der Stadt jedenfalls kein Zehntel beigetragen hatte.
Gleichzeitig mit dem Ausfalle der Basler hatten die Innerschwyzer
unter Oberst Abyberg Küßnacht besetzt, was nicht allein den unzufriede-
neu Außerschwyzern galt, sondern zugleich eine Reaktion gegen die Tag-
satzung, in welcher die Aenderungspartei noch die Mehrheit hatte, herbei-
führen sollte. Die Schwyzer ärnteten aber nichts anderes als die Basler,
nämlich Okkupation durch eidgenössische Truppen und eine fast unerschwing-
liche Summe, welche dafür berechnet wurde. Schwyz und Baselstadt
hatten sich die Ungunst der Tagsatzungsmehrheit hauptsächlich als Mitglieder
des sogenannten Sarnerbundes zugezogen, den sie am 14. November
1832 mit Uri, Unterwalden, Wallis und Neuenburg abgeschlossen
hatten. Derselbe bezweckte nichts anderes als die Aufrechthaltung der
durch die Bundesverfassung verbürgten kantonalen Rechte, er war auch
nur eine Folge des am 17. März von Bern, Aargau, Zürich, Thur-
gau, St. Gallen, Luzern und Solothurn abgeschlossenen Siebener=
bundes, in welchem sich diese sogenannten regenerierten Kantone gegen-
seitige Unterstützung zusagten. Diese Kantone hauptsächlich betrieben
die Revision der Bundesverfassung, die zunächst auf die kleineren Kan-
tone und auf die Klöster gemünzt war, überhaupt dem Liberalismus
das dauernde Uebergewicht verschaffen sollte. Die Tagsatzung hatte wirk-
lich einen Verfassungsentwurf, den der Genfer Rossi (geflüchteter Kar-
bonaro, daun reformierter Genfer Bürger, später wieder Katholik und
Gesandter Louis Philipps, zuletzt ermordet als Minister Papst Pius KX.)
ausgearbeitet hatte, angenommen, derselbe wurde jedoch der Abstimmung
des Volkes unterworfen; als er aber in Luzern gegen alle Erwartung
durchfiel, ließ man ihn liegen und die Revision der Bundesverfassung
wurde einstweilen der Zukunft vorbehalten.
Viel länger schleppte sich die Flüchtlingsfrage hin, durch wuelche
die neuen Machthaber in einer eben nicht vortheilhaften Beleuchtung
erschienen. In den Jahren 1831—1834 hatten eine Menge politischer
Flüchtlinge aus Deutschland und Italien Zustucht in der Schweiz ge-
funden, zu welchen sich Ende 1833 gegen 400 Polen gesellten; diest
Flüchtlinge fanden nicht nur ein Asyl, sondern sie wurden in den soge-
nannten regenerierten Kantonen als Freiheitshelden gefeiert und von
den Behörden auf jede Weise begünstigt. Daß die Flüchtlinge an der
Revolutionierung der benachbarten Staaten arbeiteten, war kein Ge-
heimniß, denn sie selbst predigten es gleichsam von den Dächern und